Der Hessische Film- und Kinopreis wird seit 1990 jährlich vom Land
Hessen als Förderpreise und Auszeichnungen für Filmemacherinnen und
Filmemacher sowie Kinobetreiberinnen und Kinobetreiber verliehen.
Veranstaltet wird er vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur in Zusammenarbeit mit der Hessen Film &
Medien GbmbH.
Mit dem Hessischen Filmpreis werden
herausragende Spiel-, Dokumentar-, Kurz- oder Experimentalfilme, der
beste Studienabschlussfilm an einer hessischen Ausbildungsstätte sowie
erfolgreiche Drehbuchautoren und Drehbücher mit einem Bezug zum Land
Hessen ausgezeichnet.
Der Hessische Ministerpräsident ehrt in
der Kategorie Ehrenpreis eine Persönlichkeit für herausragende
Leistungen im Film- und Fernsehbereich.
In der Kategorie
Newcomer wird ein Nachwuchspreis an eine junge Filmschaffende oder einen
jungen Filmschaffenden mit Bezug zum Land Hessen vergeben. Außerdem
kann für eine herausragende Einzelleistung in einem Film (z.B. Kamera,
Produktion, Schnitt, Musik) ein Sonderpreis ausgesprochen werden.
Der
Hessische Kinopreis wird an gewerblichen Kinos, kommunalen Kinos und
Kinoinitiativen für ein herausragendes kulturelles Engagement verliehen.
Der
Schauspielerinnen und Schauspieler Preis wird im Rahmen des Hessischen
Film- und Kinopreises vom Hessischen Rundfunk verliehen.
Deadline für Anträge: 7.5.2025
Die
Anträge für den Hessischen Film- und Kinopreis können ausschließlich
über das Online-Antragsportal der HessenFilm und Medien auf der Webseite eingereicht werden.