Der Hessische Film- und Kinopreis wird seit 1990 jährlich vom Land
 Hessen als Förderpreise und Auszeichnungen für Filmemacherinnen und 
Filmemacher sowie Kinobetreiberinnen und Kinobetreiber verliehen. 
Veranstaltet wird er vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und 
Forschung, Kunst und Kultur in Zusammenarbeit mit der Hessen Film & 
Medien GbmbH.
Mit dem Hessischen Filmpreis werden 
herausragende Spiel-, Dokumentar-, Kurz- oder Experimentalfilme, der 
beste Studienabschlussfilm an einer hessischen Ausbildungsstätte sowie 
erfolgreiche Drehbuchautoren und Drehbücher mit einem Bezug zum Land 
Hessen ausgezeichnet.
Der Hessische Ministerpräsident ehrt in 
der Kategorie Ehrenpreis eine Persönlichkeit für herausragende 
Leistungen im Film- und Fernsehbereich.
In der Kategorie 
Newcomer wird ein Nachwuchspreis an eine junge Filmschaffende oder einen
 jungen Filmschaffenden mit Bezug zum Land Hessen vergeben. Außerdem 
kann für eine herausragende Einzelleistung in einem Film (z.B. Kamera, 
Produktion, Schnitt, Musik) ein Sonderpreis ausgesprochen werden.
Der
 Hessische Kinopreis wird an gewerblichen Kinos, kommunalen Kinos und 
Kinoinitiativen für ein herausragendes kulturelles Engagement verliehen.
Der
 Schauspielerinnen und Schauspieler Preis wird im Rahmen des Hessischen 
Film- und Kinopreises vom Hessischen Rundfunk verliehen.
Deadline für Anträge: 7.5.2025
Die
 Anträge für den Hessischen Film- und Kinopreis können ausschließlich 
über das Online-Antragsportal der HessenFilm und Medien auf der Webseite eingereicht werden.