Kulturstaatsministerin Roth präsentierte im Kanzleramt ihre Pläne
für die Reform der Filmförderung. Einfacher, effizienter und
transparenter soll die deutsche Filmförderung damit werden. Neben der
Novellierung des Filmförderungsgesetzes ist ein Steueranreizmodell sowie
eine Investitionsverpflichtung vorgesehen.
„Mit dieser Reform
wollen wir die Filmförderung des Bundes neu und zukunftsfähig
aufstellen“, sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth beim Pressetermin
im Kanzleramt. Mit der Reform der Filmförderung sollen die
Rahmenbedingungen für das Filmschaffen in Deutschland deutlich
verbessert und der Produktionsstandort Deutschland im verschärften
internationalen Wettbewerb gestärkt werden. Ziel sei es, den deutschen
Film wie den Filmstandort Deutschland und damit die Filmbranche
insgesamt hierzulande noch besser und wirkungsvoller zu unterstützen,
erklärte Roth.
Die Reform der Filmförderung besteht dabei aus drei
zentralen Säulen: der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG)
sowie der Einführung eines Steueranreizmodells und einer
Investitionsverpflichtung. „Damit passen wir die Filmförderung auch an
die veränderten Rahmenbedingungen für die Nutzung wie die Herstellung
von Filmen an“, so die Kulturstaatsministerin.
Die vollständige Mitteilung gibt es auf der Webseite, alles auf einen Blick gibt es hier.