Die am Dienstag beschlossene Novelle des Hessischen
Hochschulgesetzes wird unter anderem die Qualität im Studium weiter
verbessern helfen, die Strategiefähigkeit der Hochschulen und ihr
Potenzial zur Gewinnung exzellenter Köpfe stärken und die Teilhabe und
Transparenz erweitern. Den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte –
also Studierende ohne Abitur – wird es nach erfolgreicher Evaluation
des Modellversuchs weiter geben.
Wissenschaftsministerin
Angela Dorn hob in der abschließenden Dritten
Lesung des Gesetzes im Plenum des Hessischen Landtages am Dienstag die
positive Resonanz hervor, auf die es in der Anhörung gestoßen war, und
äußerte sich zu den Zielen. „Kern unserer Hessischen Hochschulstrategie
sind eine deutlich gesteigerte und verlässliche Grundfinanzierung und
verlässlich vereinbarte Ziele. Das Hessische Hochschulgesetz flankiert
diese Strategie. Dazu gehört die Qualität des Studiums und der Lehre:
Die Vielfalt an den Hochschulen wächst seit Jahren – das ist gut so,
denn unsere Gesellschaft braucht viele kluge und kreative Köpfe, die
unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen mitbringen. Ihnen wollen
wir Chancengerechtigkeit geben, damit sie ihre Potenziale entfalten
können.“
Deshalb werden unter anderem hochschuldidaktische
Fähigkeiten künftig eine stärkere Rolle spielen, auch in
Berufungsverfahren. Auch eine regelmäßige Evaluierung der Lehre unter
Beteiligung der Studierenden wird vorgesehen. Außerdem wird mit dem
Gesetz eine neue Personalkategorie geschaffen, die „Hochschuldozentur“.
Alle Studiengänge sollen möglichst so gestaltet sein, dass sie auch in
Teilzeit studiert werden können, und zudem sollen besondere
Teilzeitstudiengänge eingerichtet werden. Auch digitale Formate werden
im Hochschulgesetz verankert.
Den vollständigen Gesetzestext gibt es auf der Website.