Das Stipendium Stoffentwicklung des Kuratoriums junger deutscher
Film fördert die Entwicklung und Ausarbeitung von Ideen und damit ein
sehr frühes Stadium im Developmentprozess.
Im Rahmen der
Förderung können unter anderem Drehbücher, Treatments,
Recherchesammlungen, dramaturgische und visuelle Konzepte sowie
strategische Überlegungen zu Zielgruppe und Auswertung entstehen. Dabei
ist die Zielsetzung individuell und Bestandteil des Förderantrags.
Schreibende
können allein oder als Teams beantragen. Bei Teams müssen alle
Antragstellenden die Antragsberechtigung erfüllen. Pro antragstellendes
Team oder Einzelperson können eine bis maximal zwei Stoffideen als
Bundle eingereicht werden.
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt
sind die Urheber*innen der Stoffideen – Teams und Einzelpersonen - die
diese selbst in der Maßnahme entwickeln werden. Einreichende gelten als
antragsberechtigt, wenn es sich beim Projekt, um das erste bis dritte
Serien- oder Kinofilmprojekt handelt. Die Antragsberechtigung muss bei
Duos/Kollektiven von allen Beteiligten erfüllt werden. Firmen sind nicht
antragsberechtigt. Detaillierte Informationen zur Antragsberechtigung
sind dem Merkblatt und der aktuell geltenden Förderrichtlinie zu
entnehmen.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Für die
Stoffentwicklung können max. 25.000 Euro beantragt werden. Die Summe
kann entweder auf die frühe Entwicklung (Treatment) zweier Projekte im
Bundle verteilt werden oder zur Entwicklung eines Projektes (Treatment
und Drehbuch) genutzt werden. Soll die Förderung für ein Projekt als
ausschließliche Treatmentförderung genutzt werden, kann die Fördersumme
auch anteilig (13.000 Euro) beantragt werden.
Die Bewerbungsfrist endet am 12.6. Alle Informationen gibt es auf der Webseite.