In seiner Lecture 'Die IP – Summe aller Rechte' gibt RA Guido
Hettinger einen Überblick über die medien- und
urhebervertragsrechtlichen Grundlagen bei Multimedia-Produktionen. Für
Multimedia-Produktionen, beispielsweise Games, Apps aber auch Filme,
werden zahlreiche Werke und Leistungen von Mitarbeitern oder auch
Dritten zu einem neuen Endprodukt verarbeitet. Nicht selten ist die
Intellectual Property (IP), also das geistige Eigentum an einer solchen
Produktion sowie an ihren technologischen und gestalterischen
Bestandteilen, Gegenstand hitziger Verhandlungen oder sogar
gerichtlicher Auseinandersetzungen. Aber: Was genau gehört zur IP?
Termin und Ort:
Do. 8. Februar 2018, 17:00 Uhr – 20:00 Uhr MEZ
IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Mit
seinem systematischen Überblick über die urheber- und medienrechtlichen
Grundlagen bei der Multimedia-Produktion will Hettinger ein Bewusstsein
für den Themenkomplex Intellectual Property schaffen. "Wurden die
Rechte an nur einem einzigen Beitrag nämlich nicht umfassend geklärt,
darf die gesamte Produktion nicht verwertet werden; es drohen hohe
Kosten für Nachlizenzierungen und Schadensersatzansprüche.." sagt
Hettinger. Deshalb ist es wichtig, allen Beteiligten ein gewisses
Know-how hinsichtlich potenzieller juristischer Fallstricke an die Hand
zu geben. Neben Publishern, Verlegern oder Verleihern, also der
Vertriebsseite, sollten auch Kreative mit den rechtlichen Grundlagen
ihres Geschäfts vertraut sein. In seinem Vortrag beleuchtet Hettinger
die Thematik sowohl unter juristischen als auch wirtschaftlichen
Gesichtspunkten. Es geht um die Frage, wer berechtigt ist, Sequels oder
Ad-Ons, also Nachfolge- oder Zusatzprodukte erfolgreicher Titel zu
entwickeln und herauszubringen. In juristischer Hinsicht sind in erster
Linie Fragen der ordnungsgemäßen Lizenzierung relevant: Wie können
Entwickler und Produzenten einen Schutz aller in einem Titel
verkörperten urheberrechtlichen Nutzungsrechte sicherstellen? Welche
sonstigen Rechtspositionen Dritter, an der Entwicklung Beteiligter, gilt
es zu berücksichtigen?
Referenten: Guido Hettinger ist
Partner der überörtlichen Rechtsanwaltssozietät Brehm & v. Moers.
Spezialisiert im Urheber- und Medienrecht sowie im Recht der
Informationstechnologie berät er seit 1997 Mandanten aus der Film-,
Musik- und Gamesbranche; daneben ist er in den Bereichen digitale
Distribution und E-Commerce tätig. Hettinger ist Mitglied der
gamearea-FRM, im Vorstand der Vereinigung der Hessischen Filmwirtschaft
sowie des Filmhauses Frankfurt und hält regelmäßig Vorträge zu aktuellen
Rechtsfragen und ist Lehrbeauftragter für 'Media Law' im Fachbereich
Media, Animation & Games der Hochschule Darmstadt.
Alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten gibt es auf der Website.