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Hessen Film and Media Academy (hFMA)
address: Hermann-Steinhäuser-Straße 43-47, 2.Fl
63065 Offenbach am Main
Germany


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Managing director
Lucie Peetz – peetz(at)hfmakademie.de

Project managers:
Csongor Dobrotka (Wednesday) – dobrotka(at)hfmakademie.de
Celina Schimmer (Monday to Wednesday) – schimmer(at)hfmakademie.de

You can reach us from Monday to Thursday 10am - 4:30pm

Project

1. hFMA-Thementag: PROFIS PLAUDERN PRAXIS

Für den 1. hFMA-Thementag am Freitag, 8. Mai (10 bis 17.15 Uhr) in Frankfurt am Main ist es uns gelungen, Experten und Professionals als Referenten zu gewinnen.
In vier Vorträgen werden die vielfältigen und hochwertigen Lehrangebote unserer Hochschulen mit Grundfragen der praktischen Arbeit und hilfreichen Tipps zu ständig auftretenden Rechtsfragen des Film- und Medienschaffens ergänzt.
Dank...

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Für den 1. hFMA-Thementag am Freitag, 8. Mai (10 bis 17.15 Uhr) in Frankfurt am Main ist es uns gelungen, Experten und Professionals als Referenten zu gewinnen.

In vier Vorträgen werden die vielfältigen und hochwertigen Lehrangebote unserer Hochschulen mit Grundfragen der praktischen Arbeit und hilfreichen Tipps zu ständig auftretenden Rechtsfragen des Film- und Medienschaffens ergänzt.

Dank verschiedener Kooperationen ist es möglich, den hFMA-Thementag kostenlos für angemeldete Studierende anzubieten. Als Veranstaltungsort konnten wir das Alte Literaturhaus in Frankfurt am Main gewinnen, für das leibliche Wohl wird ebenfalls gesorgt. Allen Partnern – vor allem der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) – und „helfenden Händen“ möchten wir herzlich danken!


Das Programm des Thementages:

PROFIS PLAUDERN PRAXIS. Recht in Film & Medien


Guido Hettinger, Rechtsanwalt, Brehm & von Moers

10:30 bis 11:15 Uhr:

Lost in Space. Die endlosen Weiten des Musikrechts

Musik spielt in künstlerischer Hinsicht für den Film eine herausragende Rolle. Sie transportiert Atmosphäre, Stimmungen und Spannung, die in Bildern nicht zu fassen sind. Umso erstaunlicher ist die Beobachtung, dass viele Filmproduzenten mit der Klärung der Musikrechte sehr nachlässig umgehen. Dies beginnt bereits bei der Kalkulation, in der – wenn überhaupt - oft viel zu niedrige Lizenzbeträge für den Erwerb der Musikrechte angesetzt werden, und setzt sich bis zur Kontaktaufnahme mit den Rechteinhabern fort, denn die Klärung der Musikrechte erfolgt oftmals „last minute“. Die hiermit eingegangenen Risiken sind erheblich: Ein Film, der ein unlizenziertes Musikstück enthält, darf nicht verwertet werden und spätestens die Kosten für eine Nachvertonung zur Vermeidung von Lizenzverstößen führen zu Budgetüberschreitungen. Der Vortrag bietet einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Musiknutzung im Film und vermittelt das nötige praktische Know-How für den Erwerb erforderlicher Lizenzen.

Downloadmaterial:
    * Präsentation
    * Handout

Weitere Informationen auf: www.bvm-law.de 


Michael Fingerling, LPR Hessen

11:25 bis 13:05 Uhr:

Was dem Schimanski seine Hustinetten ist der Klara Blum ihr Benz - Zwischen Product-Placement und Schleichwerbung

Produktplatzierungen haben seit Jahrzehnten ihren Platz in der Film- und Fernsehproduktion. Doch seit einiger Zeit erlebt dieses "alte" Instrument der gezielten Vermischung von Programm und Werbung, neuerdings auch als "Programming" bezeichnet, eine Renaissance. Doch wo bewegt sich dieses Instrument werblicher Kommunikation? Zwischen unzulässiger Schleichwerbung oder akzeptiertem Werbeformat der Zukunft? Mit der Änderung der EU-Richtlinie steht das Product Placement vor einer werberechtlichen Neuordung. Wo ist die Grenze zwischen zulässigem Placement und unzulässiger Schleichwerbung und warum ist das Trennungsgebot von besonderer Relevanz? Dem wird in der Veranstaltung auf den Grund gegangen.

Weitere Informationen auf: www.lpr-hessen.de


Aliye Kartal, LPR Hessen

14:30 bis 16:10 Uhr, Workshop 3:

Meinungsäußerung durch Kunst - Was genießt den Schutz der Kunstfreiheit?

Verschiedene Teilbereiche der Kunst, wie z. B. Film, Musik, Literatur etc., beinhalten oft zugleich eine Meinungsäußerung. Daher stellt sich die Frage, ob Äußerungen, die künstlerisch verarbeitet oder dargestellt sind, unter die Meinungsäußerungsfreiheit fallen, mithin durch Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützt sind; oder aber unter den Kunstbegriff zu fassen sind und dementsprechend den Schutz der Kunstfreiheit im Sinne von Art. 5 Abs. 3 genießen. Die Wertung dieser Frage ist insoweit bedeutend, als dass die beiden Grundrechte unterschiedlichen Schranken unterliegen, d. h. verschiedene Grenzen einzuhalten haben.

Weiterhin stellt sich für jeden Träger der Meinungsäußerungs- sowie der Kunstfreiheit die Frage, inwieweit Grundrechte in der Beziehung Privater untereinander Anwendung finden können bzw. müssen.

In dem Vortrag sollen diese Fragen anhand praktischer Beispiele aufgezeigt und erörtert werden.

Download-Material:

Weitere Informationen auf: www.lpr-hessen.de


Kathrin Ahrens, Film Commission Hessen

16:20 bis 17:05 Uhr, Workshop 4

Film Commission Hessen

Wie hilfreich kann sie sein?

Die Film Commission Hessen ist eine Serviceeinrichtung der Hessischen Filmförderung (HFF), die Filmproduktionen vor Ort bei der Produktions­vorbereitung unterstützt. Dazu gehört die Vermittlung und Kontaktherstellung zu den Drehorten und den Drehgenehmigungsgebern. Kathrin Ahrens  gibt einen umfassenden Einblick und präsentiert die praktischen Möglichkeiten der Film Commission Hessen.

Weitere Informationen auf: www.film-commission-hessen.de

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