Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fördert deutsche
Studierende, die an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen
bzw. Fachhochschulen im Inland, im EU-Raum sowie in der Schweiz im
Erststudium studieren.
Bewerbungsfrist bis 31. Oktober.
Der
Stiftung für die Freiheit ist es besonders wichtig junge Freigeister zu
fördern. Daher freuen wir uns, in diesem Jahr zusätzlich zu unserem
regulären Förderprogramm die "Stipendien der Freiheit" ausschreiben zu
können. Sie sollen Promotionsvorhaben mit liberalen Schwerpunkten
unterstützen.
Die Stipendien werden gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in
Anlehnung an das Bundesausbildungsförderungsgesetz berechnet.
Unabhängig vom Stipendium erhalten alle Stipendiatinnen und Stipendiaten
eine monatliche Studienkostenpauschale in Höhe von 300,00 EURO. Im
Unterschied zum BAföG müssen die Stipendien nicht zurückgezahlt werden.
In der deutschen Studienförderung können Stipendiaten für ein Studium
im Ausland eine Unterstützung von bis zu 24 Monaten erhalten.
Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Verlängerungen
können auf Antrag bis zum Abschluss des Studiums gewährt werden. Die
Förderhöchstdauer richtet sich nach den Vorschriften des BAföG. Die Mindestförderdauer beträgt 2 Semester bei Stipendienantritt.
Alle Informationen dazu auf freiheit.org.