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News

Stellungnahmen zur Novellierung der Richtlinien der Kulturellen Filmförderung

Der Bundesverband Deutscher Kurzfilm (kurz: AG Kurzfilm) hat  – ebenso wie der Verband der deutschen Filmkritik – detailliert Stellung bezogen zur Novellierung der Richtlinien der Kulturellen Filmförderung des BKM. 

Gefordert wird ein eindeutiges Bekenntnis des BKM zur kulturellen Filmförderung, was unter anderem heißt, dass vor allem auf künstlerische Qualität Wert gelegt werden...

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Der Bundesverband Deutscher Kurzfilm (kurz: AG Kurzfilm) hat  – ebenso wie der Verband der deutschen Filmkritik – detailliert Stellung bezogen zur Novellierung der Richtlinien der Kulturellen Filmförderung des BKM

Gefordert wird ein eindeutiges Bekenntnis des BKM zur kulturellen Filmförderung, was unter anderem heißt, dass vor allem auf künstlerische Qualität Wert gelegt werden soll statt zu allerst auf die Wirtschaftlichkeit. Erfolge des deutschen Filmschaffens sollten nicht über die Erfolge beim Deutschen Filmpreises gemessen werden. 

Die Kurzfilmförderung wird als unverzichtbare Investitionen in die Entwicklung von Film Sprache und Erzählkunst gewürdigt: „Um den deutschen Film und die Filmwirtschaft nachhaltig zu entwickeln, wird Raum für Experimente benötigt.“

Gefordert wird ein stärkeres finanzielles Engagement des BKM zur Förderung von Festivals sowie die Förderung für Stoff- und Drehbuchentwicklung auch bei Kurzfilmvorhaben. Bisher ist die Fördersumme des BKM im Bereich Produktionsförderung für sämtliche Kurzfilmprojekte zusammen so hoch, wie für einen einzigen programmfüllenden Film. 

In der Stellungnahme wird auch auf die Förderlücke für mittellange Filme hingewiesen, sowie auf die nicht existierende Verleihförderung für programmfüllende Kurzfilmprogramme. Im Bereich Auszeichnungen und Prämien fordert die AG Kurzfilm den Kinderfilm bis 30 Minuten Laufzeit aufzunehmen. 

Bei der Besetzung von Jurys wird eine höhere Transparenz des Auswahl-Procederes gefordert, sowie Jury Mitglieder, die einschlägiges Spezialwissen mitbringen. 

Die komplette Stellungnahme ist hier und unten im Downloadbereich zu lesen.

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