Die Künstlersozialkasse (KSK) ist in ihrer Existenz gefährdet,
da immer weniger Unternehmen und Einrichtungen ihrer Abgabeverpflichtung
nachkommen. Dies berichtete »Journalist Online«. Die Deutsche
Rentenversicherung (DRV) sollte nach dem Entwurf eines Gesetzes zur
Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des
Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze gesetzlich
verpflichtet werden, diejenigen Einrichtungen oder Unternehmen, die
freischaffende Künstler oder Journalisten beschäftigen, auf korrekte
Entrichtung ihres Anteils an der Finanzierung der Kasse hin, zu
kontrollieren.
Der Gesetzesentwurf sah die Durchführung
der Kontrolle im Rahmen der Betriebsprüfungen vor. Die
Koalitionsfraktionen veranlassten die Bundesregierung, den
Gesetzesentwurf insoweit zurückzuziehen.
Der Deutsche
Bundestag möge die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu
verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle vier
Jahre - zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende
Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer
Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
nachgekommen sind.
Zu diesem Zwecke wurde beim Bundestag eine Petition eingereicht, die noch bis zum 06.08. unterzeichnet werden kann. Aktuell werden noch ca. 50.000 Unterschriften benötigt. Die Teilnahme an der Petition ist auf der Website möglich.
Zeichnungsberechtigt ist jeder - Schülereltern, Schüler etc. - jeder der den Inhalt der Petition verstehen kann.