BKM hat am 01.03. neue Einreichkriterien für den Deutschen
Kurzfilmpreis veröffentlicht. Diesmal gibt es weitreichende Neuerungen,
die die Filmschaffenden bzw. Rechteinhaber*innen betreffen.
Hier die wichtigsten Änderungen:
- Die Filmschaffenden/ Rechteinhaber*innen reichen über das Bundesportal online selbst ein.
- Die
Filmschaffenden/Rechteinhaber*innen müssen sich eine Bestätigung für
die Einreichung bei der vorschlagenden Institution besorgen, die sie
miteinreichen.
- die BKM hat eine Liste mit Institutionen erstellt, die als vorschlagende Stelle auftreten dürfen.
- Neu
ist, dass nun neben vielen anderen Institutionen auch alle Mitglieder
der AG Kurzfilm -> die hFMA ist Mitglied! aufgelistet sind.
Ihr
könnt also auf uns zukommen und darum bitten, eure Filme für den DKFP
vorzuschlagen.
- Die Filmschaffenden/ Rechteinhaber*innen brauchen
für die Einreichung zwingend eine Authentifizierung mittels
Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, dem elektronischen
Aufenthaltstitel, der eID für EU-Bürger oder BundID bzw. Elster.
Alle detaillierten Informationen mit Merkblättern und F&Q gibt es hier:
Diese
Änderungen müssen in der Kommunikation mit den Filmschaffenden/
Rechteinhaber*innen berücksichtigt werden. Sofern noch keine
entsprechenden Authentifizierungsmöglichkeiten bestehen, sollte
frühzeitig das Entsprechende bei den dafür zuständigen Stellen beantragt
werden.
Folgende Einreichkriterien gelten wie gehabt:
- Die Deadline zum Einreichen ist der 15. Mai 2024.
- Eingereicht werden können Filme, die 2023 oder 2024 fertiggestellt wurden.
- Wurde ein Film schon im Vorjahr eingereicht, kann er nicht noch einmal am Auswahlverfahren teilnehmen.
- Mit
Blick auf die konstant hohen Einreichzahlen soll der qualitative
Aspekt (!) bei der Auswahl und Übermittlung der Vorschläge für den
bedeutendsten und höchstdotierten Kurzfilmpreis in
Deutschland ausreichend einbezogen werden.