Die 14 staatlichen Hochschulen in Hessen verpflichten sich in
einem „Kodex für gute Arbeit“, den sie mit den Personalvertretungen
sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst mit Hochschulen
vereinbart haben, auf Grundsätze für eine bessere
Beschäftigungsqualität. Stellvertretend für alle beteiligten Hochschulen
und Personalvertretungen unterzeichneten je eine Vertreterin oder
Vertreter der Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften,
Kunsthochschulen und des Hauptpersonalrats am Montag in Wiesbaden das
Papier.
„Wir wollen allen klugen Köpfen gerechte Chancen
geben, damit sie ihr Potenzial entfalten können. Dazu gehören auch gute
Arbeitsbedingungen an den Hochschulen“, erklärte Wissenschaftsministerin
Angela Dorn. „Die Grundlage dafür ist der Hessische Hochschulpakt
2021-2025: Wir haben den Hochschulen darin ein deutlich verbreitertes
und verlässliches finanzielles Fundament gegeben und damit die
Möglichkeit für mehr Chancengerechtigkeit und Mut – auch bei der
Beschäftigung. Im Hochschulpakt haben sich die Hochschulen im Gegenzug
verpflichtet, die Zahl der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse für
wissenschaftliches, künstlerisches und wissenschaftsnahes Personal
auszubauen. Konkrete Zielzahlen dazu werden in den individuellen
Zielvereinbarungen festgelegt.“
Einige der Festlegungen des Kodex für gute Arbeit sind (in Auszügen):
- Dauerstellen
für Daueraufgaben: Der Kodex legt fest, dass Personal, das überwiegend
Daueraufgaben wahrnimmt, grundsätzlich unbefristet beschäftigt wird, und
konkretisiert, welche das sind.
- Verlässliche Perspektiven
im dynamischen Wissenschaftsbetrieb: Für junge Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler, die eine bestimmte Qualifikation – beispielsweise die
Promotion – anstreben, wird die Vertragsdauer so gewählt, dass sie das
Erreichen des Ziels ermöglicht, beispielsweise der Promotion, sofern die
Mittel dafür dauerhaft zur Verfügung stehen.
- Studentische
Hilfskräfte: Für studentische Hilfskräfte wird die
Mindestbeschäftigungsdauer zwei Semester, die Mindestvergütung ab
kommendem Sommersemester 12 Euro betragen.
- Lehrbeauftragte:
Der Kodex stellt sicher, dass Lehrbeauftragte – also Personen, die
begrenztem Umfang Lehr- und Prüfungsaufgaben wahrnehmen und damit zur
Ergänzung des Lehrangebots und zum Transfer von Praxiserfahrungen
beizutragen – mindestens auf dem Niveau von wissenschaftlichen
Mitarbeitern vergütet werden.
- Personalentwicklung: Die
Hochschulen nutzen alle Instrumente eines modernen attraktiven
Arbeitgebers. Sie verpflichten sich insbesondere stärker in Bezug auf
Geschlechtergerechtigkeit, Gleichstellung, Diversitätsorientierung und
Gesundheitsmanagement.
Alle Informationen zum Kodex sowie Stimmen aus den Hochschulen gibt es auf der Website und im angehängten PDF.