Ab dem 1. Januar 2024 können Filmproduktionsunternehmen 35 Prozent
der Fördermittel, die sie in Hessen oder Baden-Württemberg erhalten,
ohne vorherigen Antrag auch im jeweils anderen Bundesland ausgeben. Dies
gaben heute die Filmförderungen beider Länder, die Hessen Film &
Medien sowie die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG)
bekannt. Damit wird eine Vereinbarung aus dem Jahre 2016 wesentlich
erweitert, nach der 25 Prozent der Fördermittel im anderen Bundesland
ausgegeben werden konnten, und dies auch nur auf vorherigen Antrag.
Die
erweiterte Kooperation bedeutet für die Produktionsfirmen eine wichtige
Flexibilisierung bei der Planung und Umsetzung ihrer geförderten
Projekte. So können diese Firmen zukünftig wechselseitig auf
Dienstleister*innen, Drehorte oder den Pool an Schauspieler*innen und
Stabmitgliedern im jeweiligen Partnerland zurückgreifen. Die
filmwirtschaftlichen Strukturen beider Länder mit ihren Produzent*innen,
Dienstleister*innen und Kreativen können effektiver genutzt und damit
insgesamt gestärkt werden.
„Mit unserer seit 1. Januar 2022
geltenden Förderrichtlinie haben wir den Regionaleffekt in Hessen
zugunsten der Nachhaltigkeit bereits deutlich reduziert“, erklärt Hessen
Film & Medien Geschäftsführerin Anna Schoeppe.
„Der
Effekteaustausch zwischen Hessen und Baden-Württemberg ist einmalig in
Deutschland und macht für Produzentinnen und Produzenten eine Förderung
beider Länder attraktiv“, so Hessens Kunst- und Kulturministerin Angela
Dorn. „Mit der Erweiterung der Kooperation wirken wir noch stärker dem
Fachkräftemangel entgegen, unterstützen nachhaltige Filmdrehs und geben
den Filmschaffenden mehr Freiräume bei der Realisierung ihrer
Projekte.“
Die vollständige Pressemitteilung gibt es auf der Webseite.