Ab dem 1. Januar 2024 können Filmproduktionsunternehmen 35 Prozent
 der Fördermittel, die sie in Hessen oder Baden-Württemberg erhalten, 
ohne vorherigen Antrag auch im jeweils anderen Bundesland ausgeben. Dies
 gaben heute die Filmförderungen beider Länder, die Hessen Film & 
Medien sowie die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) 
bekannt. Damit wird eine Vereinbarung aus dem Jahre 2016 wesentlich 
erweitert, nach der 25 Prozent der Fördermittel im anderen Bundesland 
ausgegeben werden konnten, und dies auch nur auf vorherigen Antrag.
Die
 erweiterte Kooperation bedeutet für die Produktionsfirmen eine wichtige
 Flexibilisierung bei der Planung und Umsetzung ihrer geförderten 
Projekte. So können diese Firmen zukünftig wechselseitig auf 
Dienstleister*innen, Drehorte oder den Pool an Schauspieler*innen und 
Stabmitgliedern im jeweiligen Partnerland zurückgreifen. Die 
filmwirtschaftlichen Strukturen beider Länder mit ihren Produzent*innen,
 Dienstleister*innen und Kreativen können effektiver genutzt und damit 
insgesamt gestärkt werden.
„Mit unserer seit 1. Januar 2022 
geltenden Förderrichtlinie haben wir den Regionaleffekt in Hessen 
zugunsten der Nachhaltigkeit bereits deutlich reduziert“, erklärt Hessen
 Film & Medien Geschäftsführerin Anna Schoeppe.
„Der 
Effekteaustausch zwischen Hessen und Baden-Württemberg ist einmalig in 
Deutschland und macht für Produzentinnen und Produzenten eine Förderung 
beider Länder attraktiv“, so Hessens Kunst- und Kulturministerin Angela 
Dorn. „Mit der Erweiterung der Kooperation wirken wir noch stärker dem 
Fachkräftemangel entgegen, unterstützen nachhaltige Filmdrehs und geben 
den Filmschaffenden mehr Freiräume bei der Realisierung ihrer 
Projekte.“ 
Die vollständige Pressemitteilung gibt es auf der Webseite.