Hessens Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) haben das
eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen
erfolgreich ausgestaltet. Zu diesem Ergebnis ist eine unabhängige
wissenschaftliche Kommission gekommen, die das Promotionsrecht an
hessischen HAWen insgesamt und die vier ältesten der sieben hessischen
Promotionszentren evaluiert hatte. Wissenschaftsministerin Angela Dorn
und der Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner,
Präsident der Leibniz-Gemeinschaft und ehemaliger Präsident der
Deutschen Forschungsgemeinschaft, stellten den Evaluationsbericht vor.
Das
Promotionsrecht für die positiv evaluierten Zentren kann nun entfristet
werden. Zur Qualitätssicherung sollen sie sich regelmäßigen
Evaluationen unterziehen, wie sie im Wissenschaftsbetrieb gängige Praxis
sind. Hessen hatte als erstes Bundesland 2016 seinen HAWen die
Möglichkeit gegeben, für forschungsstarke Fachrichtungen ein
eigenständiges Promotionsrecht zu beantragen.
„Das
eigenständige Promotionsrecht für HAWen ist wichtig, weil es Lücken im
Wissenschafts- und Wirtschaftssystem schließt. Es eröffnet individuelle
Chancen für die Studierenden und gesellschaftliche Chancen durch die
anwendungsorientierte Forschung, die es unterstützt. Denn wir brauchen
die Forschung der HAWen für innovative, praxisnahe und interdisziplinäre
Antworten auf wichtige Herausforderungen wie Klimawandel und
Artensterben, globale Krisen und Kriege und die alle Lebensbereiche
durchdringende Digitalisierung“, erklärte Wissenschaftsministerin Angela
Dorn.
Die Kommission hat unter anderem angeregt, dass die
HAWen ihre Forschungsstrategien in konkrete, thematische
Forschungsprogramme für die Promotionszentren übersetzen. In Hessen gibt
es derzeit sieben Promotionszentren zu unterschiedlichen
Fachrichtungen, drei davon hochschulübergreifend. Der Evaluationsbericht
ist hier zu finden.
Die vollständige Pressemeldung mit weiteren Stimmen gibt es angefügt als PDF.