Die FFA traf eine wichtige Entscheidung für Filmschaffende, die
ihre Filme während der Covid Pandemie bei Festivals eingereicht haben:
Das
IKFF Hamburg musste bekanntlich kurzfristig sein Festival absagen, die
Auswahlkommissionen hatten bereits die Wettbewerbsteilnehmer und die
Jurys auch die Preisträger ausgewählt.
Die Rechtsabteilung
der FFA hat sich letztendlich der Interpretation der AG Kurzfilm des FFG
angeschlossen, dass den Filmemacher*innen für die Wettbewerbsteilnahme
Referenzpunkte zustehen. FFG § 92 "... Wettbewerbsteilnahme bei einem
national oder international bedeutsamen Festival...". Selbst wenn man
normalerweise davon ausgeht, steht dort nicht, dass die Filme zwingend
vor Publikum gezeigt werden müssen. Wettbewerbsteilnahme heißt aus
dieser Sicht, dass ein Film von einem Auswahlgremium für den Wettbewerb
ausgewählt wurde (im Katalog o.ä. nachvollziehbar) und die dortigen
Preise gewinnen kann. Das war in Hamburg der Fall.
Dem schließt
sich die Rechtsabteilung an und widerspricht damit dem eigenen
Vorstand. Somit bekommen alle Filmemacher die ihnen zustehenden
Referenzpunkte zuerkannt.
Bei Festivals, die wegen der Pandemie
online stattgefunden haben, gab es keine Probleme mit der Anerkennung.
Für Rückfragen steht die AG Kurzfilm zur Verfügung.