Beim max15 ist die gesamte Bandbreite des Hörspiels gefragt: von
der szenischen Produktion bis zur O-Ton Collage, vom literarischen Text
bis zur freien Improvisation, erzählende Formen der Klangkunst oder
binaurale 3D-Audio-Kompositionen ebenso wie Fiction-Podcasts oder
Mini-Serien. Der Preis richtet sich nicht an rein journalistische
Formate. Die Gesamtlänge des eingereichten Audios darf 15‘00 Minuten
nicht überschreiten.
Ansprechen wollen die Veranstalter
mit dem max15 vor allem junge Hörspielmacher:innen an den Hochschulen
und die freie Hörspielszene.
- Das eingereichte Stück muss außerhalb einer Rundfunkanstalt produziert worden sein.
- Es
darf noch nicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesendet oder von
einem kommerziellen Anbieter veröffentlicht worden sein.
- Eine vorgängige Präsentation auf Festivals und die Teilnahme an anderen Wettbewerben ist kein Ausschlussgrund.
- Pro
Person kann ein Stück eingereicht werden, eine gemeinsame Einreichung
z.B. eines Kollektivs oder einer Arbeitsgemeinschaft ist möglich.
- Angestellte
(z.B. Volontär:innen) der teilnehmenden Rundfunkanstalten können
teilnehmen, bei Nominierung aber kein Honorar für die Sendung ihrer
Produktion erhalten.
Der max15 wird von Deutschlandfunk
Kultur in Zusammenarbeit mit ARD, dem Österreichischen Rundfunk (ORF)
und dem Schweizer Rundfunk und Fernsehen (SRF) vergeben.
Die Teilnahme ist bis zum 01.09.2024 möglich, alle Informationen gibt es auf der Webseite.