In den Jahren 2013 bis 2017 wird der DEKALOG-Filmpreis ausgelobt –
ein Preis für filmische Arbeiten, die sich direkt oder indirekt auf den
Dekalog beziehen. Der Wettbewerb regt eine filmspezifische
Auseinandersetzung junger Regisseure mit den Zehn Geboten an und stellt
die Frage in den Vordergrund, welchen Stellenwert sie in unserer
heutigen Gesellschaft haben und wie man sich ihnen filmisch nähern kann.
Vorgaben – von Thema und technischen Standards abgesehen – werden nicht
gestellt. Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige,
interdisziplinäre Jury.
In der aktuellen Ausschreibung geht es um das 6. Gebot – Du sollst nicht ehebrechen. Einsendeschluss ist der 31.10.2015.
Der
Wettbewerb richtet sich insbesondere an Nachwuchsregisseure/-innen, die
sich mit ihren Arbeiten – ob dokumentarisch, fiktional, »konventionell«
oder experimentell – mit dem vorgesehenen Gebot beschäftigen.
Eingereicht werden können neben Neuproduktionen auch Arbeiten, die nicht
aus Anlass des Wettbewerbs entstanden sind, sofern sie sich mit den
inhaltlichen Vorgaben des Wettbewerbs erkennbar auseinandersetzen. Frei
in der Wahl der künstlerischen Mittel bleibt der inhaltliche Bezug zum
jeweiligen Gebot ein ausschlaggebendes Wettbewerbskriterium. Die
eingereichten Filme sollten die Länge von 40 Minuten möglichst nicht
überschreiten. Zugelassen sind auch Arbeiten mit einfachster Technik (no
budget) sowie alle gängigen Projektionsformate.
Alle Informationen gibt es auf der Website.