Im Rahmen des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der
 Bundesregierung für Kultur und Medien setzen der BBK-Bundesverband und 
der Deutsche Künstlerbund das Teilprogramm »NEUSTART für Bildende 
Künstlerinnen und Künstler« um. Vom 1. bis zum 28. Februar 2021 findet 
die 2. Ausschreibung der Module A und B des Förderprogramms statt.
Antragsberechtigt
 sind professionell arbeitende Bildende Künstlerinnen und Künstler mit 
Wohnsitz in Deutschland. Immatrikulierte an einer Hoch- oder 
Fachhochschule sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Modul 
A: DIGITAL-GUTSCHEIN (BBK) Gefördert wird eine nachhaltige Stärkung der 
digitalen Kompetenz und der Webpräsenz professioneller Bildender 
Künstler_innen. Die Corona-Krise hat verdeutlicht, welch große Bedeutung
 die digitale Kompetenz Bildender Künstler_innen für ihre Teilhabe am – 
auch zunehmend digitaler gewordenen – Kunstgeschehen und Kunstmarkt 
spielt. Diese Kompetenz gilt es zu fördern und zu stärken. Zu diesem 
Zweck können Bildende Künstler*innen mit einer überzeugenden Begründung 
einen „Digital-Gutschein“ beantragen, der ihnen einen Zuschuss von 
maximal 1.000 € für digitale Fortbildungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
 hinsichtlich ihres digitalen Auftritts ermöglicht.
Modul B: 
MENTORING (BBK) Bildende Künstlerinnen und Künstler mit einer mindestens
 5-jährigen professionellen künstlerischen Praxis können sich als 
Mentor_in bewerben. Ziel des Moduls ist eine auf den Eintritt in den 
künstlerischen Berufsalltag bezogene strategische Beratung von 
Absolventinnen und Absolventen der Kunsthochschulen (nicht von 
Studenten) oder Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern. 
Alle Informationen gibt es auf der Website.