Im Rahmen des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien setzen der BBK-Bundesverband und
der Deutsche Künstlerbund das Teilprogramm »NEUSTART für Bildende
Künstlerinnen und Künstler« um. Vom 1. bis zum 28. Februar 2021 findet
die 2. Ausschreibung der Module A und B des Förderprogramms statt.
Antragsberechtigt
sind professionell arbeitende Bildende Künstlerinnen und Künstler mit
Wohnsitz in Deutschland. Immatrikulierte an einer Hoch- oder
Fachhochschule sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Modul
A: DIGITAL-GUTSCHEIN (BBK) Gefördert wird eine nachhaltige Stärkung der
digitalen Kompetenz und der Webpräsenz professioneller Bildender
Künstler_innen. Die Corona-Krise hat verdeutlicht, welch große Bedeutung
die digitale Kompetenz Bildender Künstler_innen für ihre Teilhabe am –
auch zunehmend digitaler gewordenen – Kunstgeschehen und Kunstmarkt
spielt. Diese Kompetenz gilt es zu fördern und zu stärken. Zu diesem
Zweck können Bildende Künstler*innen mit einer überzeugenden Begründung
einen „Digital-Gutschein“ beantragen, der ihnen einen Zuschuss von
maximal 1.000 € für digitale Fortbildungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
hinsichtlich ihres digitalen Auftritts ermöglicht.
Modul B:
MENTORING (BBK) Bildende Künstlerinnen und Künstler mit einer mindestens
5-jährigen professionellen künstlerischen Praxis können sich als
Mentor_in bewerben. Ziel des Moduls ist eine auf den Eintritt in den
künstlerischen Berufsalltag bezogene strategische Beratung von
Absolventinnen und Absolventen der Kunsthochschulen (nicht von
Studenten) oder Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern.
Alle Informationen gibt es auf der Website.