Mehr als die Hälfte der Studierenden an den hessischen
Kunsthochschulen sind Frauen – aber trotzdem sind professionelle
Künstlerinnen in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit immer noch zu wenig
präsent. Hier setzt das 2021 eingeführte Stipendienprogramm des
Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst an, das durch seinen
Namen an die Porträtmalerin und Zeichnerin Ottilie W. Roederstein
(1859-1937) erinnert.
Roederstein kämpfte gegen die
zahlreichen Vorurteile der damaligen Zeit und setzte sich gemeinsam mit
ihrer Lebensgefährtin Dr. Elisabeth Winterhalter, der ersten deutschen
Chirurgin, für die Gleichberechtigung der Frau ein. So eröffnete sie ein
Lehr-Atelier, das ausschließlich Schülerinnen aufnahm. Roederstein
lebte und wirkte unter anderem in Frankfurt am Main und Hofheim im
Taunus.
Was bieten die Stipendien?
In dem
Stipendienprogramm werden jährlich Stipendien an herausragende hessische
Künstlerinnen oder Künstlerinnengruppen aller Sparten in drei
Kategorien vergeben:
Das Hauptstipendium in Höhe von bis zu
70.000 Euro soll die Sichtbarkeit von Künstlerinnen und ihren Arbeiten
erhöhen. Für die Bewerbung ist ein Hochschulabschluss an einer der
hessischen Kunsthochschulen nachzuweisen oder – im Falle eines
Hochschulabschlusses in einem anderen Land – der Nachweis eines
aktuellen Erstwohnsitzes in Hessen
Das Nachwuchsstipendium,
das mit bis zu 40.000 Euro dotiert ist, soll besonders talentierten
jungen Künstlerinnen die Möglichkeit eröffnen, während oder unmittelbar
nach ihrer Ausbildung bereits ein größeres Projekt umzusetzen. Für den
Antrag ist entweder ein aktuelles Studium an einer der hessischen
Kunsthochschulen oder ein Hochschulabschluss an einer der hessischen
Kunsthochschulen nachzuweisen. Ebenfalls antragsberechtigt sind
Künstlerinnen mit einem Hochschulabschluss eines anderen Landes (nicht
länger als drei Jahre zurückliegend) mit dem aktuellen Erstwohnsitz in
Hessen.
Zusätzlich vergibt das Land Hessen bis zu fünf
Arbeitsstipendien im Gesamtwert von 20.000 Euro an hessische
Künstlerinnen, die sich in einer besonderen familiären
Belastungssituation befinden wie etwa der Erziehung eines Kindes unter
12 Jahren oder Pflegearbeit.
Mit Haupt- und
Nachwuchsstipendium werden jeweils Projektvorhaben gefördert. Die
Förderung erfolgt mit einem Jahresstipendium sowie Mitteln für die
künstlerische Umsetzung des Projekts, also zum Beispiel die Durchführung
einer Ausstellung, eines Konzertes, einer Aufführung, die Realisation
eines Kunstwerks, Druckkosten oder vergleichbare Kosten. Die
durchgeführten Projekte müssen dokumentiert und in Hessen realisiert
werden. Im Rahmen des Arbeitsstipendiums muss an einem Projekt
gearbeitet werden.
Alle Informationen zu den Stipendien gibt es auf der Webseite. Die Bewerbung ist bis zum 30. September möglich.