Zum 1. Januar 2024 wird das Filmförderungsgesetz erneut
novelliert. Wie andere Verbände des deutschen Films ist die AG Kurzfilm –
Bundesverband Deutscher Kurzfilm zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Statt wiederholt kleiner Anpassungen fordert die AG Kurzfilm gemeinsam
mit anderen Verbänden eine grundlegende Überarbeitung des
Filmförderungsgesetzes.
Eine nachhaltige Entwicklung des
deutschen Films und der Filmwirtschaft benötigt Raum für Experimente. Um
weniger Mittelmaß und mehr außergewöhnliche, international
wettbewerbsfähige Filme zu produzieren, muss sich das Bekenntnis zur
Filmkunst noch stärker in der Filmfördergesetzgebung widerspiegeln. Auch
Kino als kultureller und sozialer Ort muss sich neu erfinden können, um
nicht in der Bedeutungslosigkeit zu verschwinden.
Die Basis des
derzeit gültigen Filmförderungsgesetzes stammt aus dem Jahr 1967.
Seitdem hat sich weltweit viel getan. Das Internet wurde entwickelt, die
Filmproduktion globalisiert, Streamingplattformen etabliert. Das
Filmförderungsgesetz wurde noch nie grundlegend überarbeitet und an
diese neue Realität angepasst, Änderungen erfolgten immer nur in kleinen
Teilbereichen.
Seit Jahrzehnten wird ein System erhalten, das
zudem Wirtschafts- und Standortförderung als Kulturförderung anpreist
und viel Arbeit in ein nicht zukunftsfähiges Gesetz investiert, ohne die
grundlegenden Probleme anzugehen.
Als Mitglied der Initiative Zukunft Kino + Film hat die AG Kurzfilm
gemeinsam mit anderen Verbänden ihre Position zur Novellierung des
Filmförderungsgesetzes dargelegt. Der Bundesverband bietet seine
Mitarbeit an einer völligen Neufassung des Gesetzes mit an einer
kompletten Neuausrichtung der Filmförderung in Deutschland an.
Die Stellungnahme der AG Kurzfilm kann hier nachgelesen werden.