Mit Crowdfunding lassen sich Projekte, Produkte, Start-Ups und
vieles mehr finanzieren. Das Besondere beim Crowdfunding ist, dass eine
Vielzahl an Menschen – die Crowd – ein Projekt finanziell unterstützt
und somit mit ermöglicht. Klassischerweise werden Crowdfunding Projekte
über das Internet organisiert. Zumeist gibt es eine im Vorfeld
definierte Mindestsumme, die in einem vorher festlegten Zeitraum
erreicht werden muss, damit das Projekt realisiert wird. Falls die
angestrebte Summe nicht erreicht wird, erhalten die Unterstützer*innen
ihr Geld zurück.
Ort: IHK Frankfurt, Börsenplatz 4, Frankfurt
Zeit: 01.12.16, 17.00-19.00 Uh
Doch
was passiert, wenn die Produktionssumme erfolgreich gesammelt wird,
aber sich das Produkt dennoch nicht herstellen und liefern lässt? Wenn
unvorhergesehene Ereignisse oder Produktionskosten den erfolgreiche
Projektabschluss unmöglich machen, wenn erste Aufträge und Mittel
bereits ausgegeben wurden, das Projekt nicht zustande kommt und sich die
Mittel nicht zurückzahlen lassen? Wer hat einen Anspruch? Wer haftet?
Guido
Hettinger ist Rechtsanwalt und Partner Brehm & v. Moers und
spezialisiert im Urheber und Medienrecht sowie im Recht der
Informationstechnologie. Er berät Mandant*innen aus der Film-, Musik-
und Computerspielindustrie. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen u.a. in
der Beratung und Vertragsgestaltung für Medien- und IT-Projekte sowie in
den Bereichen der digitalen Distribution von Content oder
Softwareanwendungen und im E-Commerce. Darüber hinaus hält regelmäßig
Vorträge und Seminare zu aktuellen Rechtsfragen aus dem Urheber-,
Medien-, Wettbewerbs- und Multimediarecht und ist Mitglied des
Vorstandes der Vereinigung der Hessischen Filmwirtschaft e.V. und des
Filmhaus Frankfurt e.V. sowie der gamearea-FRM.
Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenfrei!
Die Anmeldung ist bis zum 30.11.2016 auf der Website möglich.