Immer öfter entscheiden sich Unternehmer*innen für die
Finanzierung durch den Schwarm; erfolgreiche Kampagnen erreichen auch
hierzulande mittlerweile Investitionsvolumina in deutlich zweistelliger
Millionenhöhe. Klassischerweise werden Crowdfunding Projekte über das
Internet organisiert. Zumeist gibt es eine im Vorfeld definierte
Mindestsumme, die in einem vorher festlegten Zeitraum erreicht werden
muss, damit das Projekt realisiert wird. Falls die angestrebte Summe
nicht erreicht wird, erhalten die Unterstützer ihr Geld zurück. Wenn es
gelingt über die Crowd das Projekt zu finanzieren, erhalten die
Unterstützer in der Regel eine Gegenleistung vom Projektinitiator.
Termin und Ort:
20. April 2017, 17:00 Uhr
IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, Frankfurt am Main
Nach Anmeldung auf der Website ist die Teilnahme kostenfrei.
Doch
was passiert, wenn die Produktionssumme erfolgreich gesammelt wird,
aber sich das Produkt dennoch nicht herstellen und liefern lässt? Wenn
unvorhergesehene Ereignisse oder Produktionskosten den erfolgreiche
Projektabschluss unmöglich machen. Wenn erste Aufträge und Mittel
bereits ausgegeben wurden, das Projekt nicht zustande kommt und sich die
Mittel nicht zurückzahlen lassen. Nicht selten scheitern auch auf den
ersten Blick vielversprechende Crowdfunding-Kampagnen; bisweilen
verschwinden die Investitionen sogar in 'dunklen Kanälen' Wer hat einen
Anspruch? Wer haftet? In seinem Vortrag 'Risiken beim erfolgreichen
Crowdfunding' gibt Guido Hettinger (Brehm & v. Moers) einen
Überblick über die relevanten Formen der Schwarmfinanzierung.
Referent:
Guido Hettinger ist Rechtsanwalt und Partner der überörtlichen
Rechtsanwaltssozietät Brehm & v. Moers und spezialisiert im Urheber
und Medienrecht sowie im Recht der Informationstechnologie. Er berät
seit 1997 Mandanten aus der Film-, Musik- und Computerspielindustrie.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen u.a. in der Beratung und
Vertragsgestaltung für Medien- und IT-Projekte sowie in den Bereichen
der digitalen Distribution von Content oder Softwareanwendungen und im
E-Commerce. Guido Hettinger hält regelmäßig Vorträge und Seminare zu
aktuellen Rechtsfragen aus dem Urheber-, Medien-, Wettbewerbs- und
Multimediarecht und istLehrbeauftragter für "Media and Entertainment
Law" am Fachbereich Media, Animation & Games der Hochschule
Darmstadt. Er ist Mitglied des Vorstandes der Vereinigung der Hessischen
Filmwirtschaft e.V. und des Filmhaus Frankfurt e.V. sowie Mitglied des
gamearea-FRM e.V.
Alle Informationen gibt es auf der Website.