Die Haftung des GmbH- Geschäftsführers beschäftigt die Gerichte in
erheblichem Umfang. Neben der Innenhaftung wegen Managerfehlern stellt
die Außenhaftung der Geschäftsführer, beispielsweise wegen
Insolvenzverschleppung oder der Verletzung von Urheberrechten und
anderen absoluten Schutzrechten, eine erhebliche Bedrohung für das
private Vermögen des Geschäftsführers dar. Diese Bedrohung kann zwar mit
einer D&O Versicherung eingedämmt werden. Der Geschäftsführer
sollte sich aber wegen des geltenden „Claims Made Prinzips“ bereits bei
dem Abschluss einer D&O Versicherung vergewissern, dass er auch für
erst nach seinem Ausscheiden festgestellte Haftungsfälle aus seiner
Amtszeit noch den bestmöglichen Schutz genießt und Zugriff auf die
Versicherung behält.
Termin und Ort:
07. September 2016, 17:00 Uhr
IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, Frankfurt am Main
Referent: Christian Hoppenstedt, Medienanwalt und Gründungspartner bei HOPPENSTEDT RECHTSANWÄLTE
- Haftung gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung)
- Haftung gegenüber Dritten (Außenhaftung)
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O Versicherung)
Christian
Hoppenstedt ist Medienanwalt und Gründungspartner der Kanzlei
HOPPENSTEDT RECHTSANWÄLTE in Frankfurt am Main. Seine
Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Urheber-, Lizenzvertrags- und
Wettbewerbsrecht. Er ist Experte in den Bereichen Film, Games, Werbung
und Musik, berät sowohl Unternehmen als auch Kreative und veröffentlicht
zu aktuellen Rechtsthemen. Außerdem hält er Vorträge und Workshops und
doziert an der ifs Internationale Filmschule Köln. Als Mitinitiator des
m² MedienMittwoch und Vorstandsmitglied des gamearea-FRM e.V. engagiert
er sich ehrenamtlich für den Medienstandort Rhein-Main.
Alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten gibt es auf der Website.