Am 25. Mai 2018 kommt die Europäische Datenschutzgrundverordnung
(EU-DSGVO) zur Anwendung. Betroffen sind alle Unternehmen, die
personenbezogene Daten von Kunden aus der EU erheben oder verarbeiten.
Mit dem Inkrafttreten der DSGVO sind Unternehmen verpflichtet,
Transparenz bei der Verwendung personenbezogener Daten zu schaffen und
detailliert zu dokumentieren, welche Daten sie verarbeiten. Für die
Nutzung personenbezogener Daten benötigen Unternehmen – wie im deutschen
Recht – die Einwilligung der Verbraucher. Außerdem legt die neue
Verordnung strenge Informationspflichten fest. Wer die neuen
Anforderungen ignoriert, muss mit drastischen Bußgeldern rechnen. Auch
deshalb stehen viele kleinere Unternehmen und Startups der DSGVO
kritisch gegenüber.
Termin und Ort:
Mittwoch, 21. MÄRZ 2018
16.00 bis 19.00 Uhr
Darmstädter Rechenzentrum Julius-Reiber-Straße 11 | 64293 Darmstadt
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung per E-Mail an f.gimbel@da-rz.de erforderlich.
Gemeinsam
mit der DARZ GmbH lädt das House of IT am 21. März 2018 in das
Darmstädter Rechenzentrum DARZ ein, um sich über die neue Europäische
Datenschutzgrundverordnung und die Möglichkeiten eines Rechenzentrums
live vor Ort und mit folgenden Speakern zu informieren:
Christian Koch, Rechtsanwalt bei Kleymann · Karpenstein & Partner
stellt die Grundzüge der DSGVO vor und erläutert, was Unternehmen insbesondere bei der Speicherung von Daten beachten müssen.
Claudia Baumer, Vice President Business Development bei der acoris AG
präsentiert mit der EU-DSGVO Helper App ein schlankes, schnelles Werkzeug zur Erfassung sämtlicher Verarbeitungstätigkeiten.
Phillip Reichardt, DEUDAT GmbH
berichtet
von der Umsetzung der DSGVO bei DARZ durch DEUDAT und gibt Tipps und
Handlungsempfehlungen auch für kleinere Unternehmen.
Alle Informationen gibt es auf der Website oder im angehängten PDF.