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hessische Film- und Medienakademie (hFMA)
Hermann-Steinhäuser-Straße 43-47, 2.OG
63065 Offenbach am Main

069 830 460 41
info@hfmakademie.de

Anfahrtsbeschreibung hier

Geschäftsführerin
Lucie Peetz – peetz(at)hfmakademie.de

Projektmitarbeiter*innen
Csongor Dobrotka (mittwochs) – dobrotka(at)hfmakademie.de
Celina Schimmer (montags bis mittwochs) – schimmer(at)hfmakademie.de

Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 10 bis 16:30 Uhr.

News

Neue Einreichkriterien für den Deutschen Kurzfilmpreis

BKM hat am 01.03. neue Einreichkriterien für den Deutschen Kurzfilmpreis veröffentlicht.  Diesmal gibt es weitreichende Neuerungen, die die Filmschaffenden bzw. Rechteinhaber*innen betreffen.

Hier die wichtigsten Änderungen: 
Alle detaillierten Informationen mit Merkblättern und F&Q gibt es hier: 

Diese Änderungen müssen in der Kommunikation mit...

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BKM hat am 01.03. neue Einreichkriterien für den Deutschen Kurzfilmpreis veröffentlicht.  Diesmal gibt es weitreichende Neuerungen, die die Filmschaffenden bzw. Rechteinhaber*innen betreffen.

Hier die wichtigsten Änderungen: 

  • Die Filmschaffenden/ Rechteinhaber*innen reichen über das Bundesportal online selbst ein.
  • Die Filmschaffenden/Rechteinhaber*innen müssen sich eine Bestätigung für die Einreichung bei der vorschlagenden Institution besorgen, die sie miteinreichen.
  • die BKM hat eine Liste mit Institutionen erstellt, die als vorschlagende Stelle auftreten dürfen.
  • Neu ist, dass nun neben vielen anderen Institutionen auch alle Mitglieder der AG Kurzfilm -> die hFMA ist Mitglied! aufgelistet sind. 
Ihr könnt also auf uns zukommen und darum bitten, eure Filme für den DKFP vorzuschlagen.
  • Die Filmschaffenden/ Rechteinhaber*innen brauchen für die Einreichung zwingend eine Authentifizierung mittels Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, dem elektronischen Aufenthaltstitel, der eID für EU-Bürger oder BundID bzw. Elster.

Alle detaillierten Informationen mit Merkblättern und F&Q gibt es hier

Diese Änderungen müssen in der Kommunikation mit den Filmschaffenden/ Rechteinhaber*innen berücksichtigt werden. Sofern noch keine entsprechenden Authentifizierungsmöglichkeiten bestehen, sollte frühzeitig das Entsprechende bei den dafür zuständigen Stellen beantragt werden.

Folgende Einreichkriterien gelten wie gehabt:

  • Die Deadline zum Einreichen ist der 15. Mai 2024.
  • Eingereicht werden können Filme, die 2023 oder 2024 fertiggestellt wurden.
  • Wurde ein Film schon im Vorjahr eingereicht, kann er nicht noch einmal am Auswahlverfahren teilnehmen. 
  • Mit Blick auf die konstant hohen Einreichzahlen soll der qualitative Aspekt (!) bei der Auswahl und Übermittlung der Vorschläge für den bedeutendsten und höchstdotierten Kurzfilmpreis in Deutschland ausreichend einbezogen werden.
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