BKM hat am 01.03. neue Einreichkriterien für den Deutschen Kurzfilmpreis veröffentlicht. Diesmal gibt es weitreichende Neuerungen, die die Filmschaffenden bzw. Rechteinhaber*innen betreffen.
Hier die wichtigsten Änderungen:
- Die Filmschaffenden/ Rechteinhaber*innen reichen über das Bundesportal online selbst ein.
- Die Filmschaffenden/Rechteinhaber*innen müssen sich eine Bestätigung für die Einreichung bei der vorschlagenden Institution besorgen, die sie miteinreichen.
- die BKM hat eine Liste mit Institutionen erstellt, die als vorschlagende Stelle auftreten dürfen.
- Neu ist, dass nun neben vielen anderen Institutionen auch alle Mitglieder der AG Kurzfilm -> die hFMA ist Mitglied! aufgelistet sind.
Ihr könnt also auf uns zukommen und darum bitten, eure Filme für den DKFP vorzuschlagen.
- Die Filmschaffenden/ Rechteinhaber*innen brauchen für die Einreichung zwingend eine Authentifizierung mittels Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, dem elektronischen Aufenthaltstitel, der eID für EU-Bürger oder BundID bzw. Elster.
Alle detaillierten Informationen mit Merkblättern und F&Q gibt es hier:
Diese Änderungen müssen in der Kommunikation mit den Filmschaffenden/ Rechteinhaber*innen berücksichtigt werden. Sofern noch keine entsprechenden Authentifizierungsmöglichkeiten bestehen, sollte frühzeitig das Entsprechende bei den dafür zuständigen Stellen beantragt werden.
Folgende Einreichkriterien gelten wie gehabt:
- Die Deadline zum Einreichen ist der 15. Mai 2024.
- Eingereicht werden können Filme, die 2023 oder 2024 fertiggestellt wurden.
- Wurde ein Film schon im Vorjahr eingereicht, kann er nicht noch einmal am Auswahlverfahren teilnehmen.
- Mit Blick auf die konstant hohen Einreichzahlen soll der qualitative Aspekt (!) bei der Auswahl und Übermittlung der Vorschläge für den bedeutendsten und höchstdotierten Kurzfilmpreis in Deutschland ausreichend einbezogen werden.