Es liegt auf der Hand, dass Unternehmen die Reputation und
Reichweite von Influencern für ihre Markenkommunikation nutzen, um den
Verkauf von Produkten zu fördern. Unabhängig davon, ob dazu Instagram,
Facebook, Youtube oder andere Social Media-Kanäle genutzt werden, gelten
die allgemeinen Regeln zum Verbot von Schleichwerbung und das
allgemeine Verbot der Irreführung. Insbesondere bei Influencer Marketing
besteht die Gefahr, dass der Verbraucher nicht erkennt, dass eine
Produkt-Empfehlung nicht rein privat, sondern geschäftsmäßig und zu
Werbezwecken erfolgt.
Termin und Ort:
11. April, 2018 19:00 Uhr
Evangelische Akademie Frankfurt
Römerberg 9
60311 Frankfurt
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist zwingend.
Der
MedienMittwoch am 11. April widmet sich in einer Expertenrunde Aspekten
der Markenkommunikation und des Verbraucherschutzes sowie
ordnungspolitischen Fragestellungen.
Alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten gibt es auf der Website.