Wissenschaftsminister Boris Rhein hat das neue Hessische Hochschulgesetz (HHG) vorgestellt. Die Gesetzesnovelle ist vom Kabinett verabschiedet und in den Hessischen Landtag eingebracht worden.
Stärkung der Fachhochschulen
Die „Fachhochschulen“ werden künftig „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ heißen. Der Gesetzesentwurf zum neuen HHG stärkt massiv die Rolle der „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ bei der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Sie sind die Spezialisten im Bereich der praxisnahen Forschung, Anwendung und im Transfer. So gibt es künftig die Möglichkeit, das Promotionsrecht an Fachrichtungen zu verleihen, die eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen haben.
Erleichterung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte
Hochschulzugang kann auch erhalten, wer einen Realschulabschluss und eine mindestens mit der Note ‚befriedigend‘ abgeschlossene Berufsausbildung besitzt. Damit folgt die Hessische Landesregierung einer dringenden Forderung von Handwerkskammern, IHK, VhU und den Gewerkschaften.
Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Der modernisierte Gesetzesentwurf zum neuen HHG stärkt insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs, indem er verlässliche berufliche Perspektiven schafft. Künftig haben die Hochschulen die Möglichkeit für verbindliche Entwicklungszusagen an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Diese sogenannten „tenure tracks“ eröffnen eine gesicherte Perspektive auf eine Lebenszeitprofessur oder eine höherwertige Professur und ersetzen die bisherige Juniorprofessur.
Stärkung von transparentem Handeln und Mitgestaltung
Der innovative Gesetzesentwurf zum neuen HHG setzt neben einem hohen Maß an Autonomie für die Hochschulen insbesondere auch auf Transparenz. Eine Schlüsselrolle für die Entwicklung und Schwerpunktsetzung der Hochschulen kommt den Budgetentscheidungen und der Entwicklungsplanung zu. Hier verfügen die Selbstverwaltungsorgane der Hochschulen bislang nicht über Mitbestimmungskompetenzen. Künftig soll beispielsweise für den Budgetplan ein gemeinsames Veto von Hochschulrat und Senat ausgeübt werden können. Im Fall der Ablehnung sind die Beteiligten gefordert, einen erneuten Budgetplan im Konsens zu erarbeiten. Kommt ein solcher nicht innerhalb von drei Monaten zustande, entscheidet das Land. Darüber hinaus geht das Vorschlagsrecht für die Wahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten, das bislang beim Hochschulrat lag, auf die Findungskommission über.
Zudem muss das Ministerium für Wissenschaft und Kunst künftig die jährlichen Berichte der Hochschulen an den Landtag übermitteln, um eine umfassende Information des Budgetgebers zu gewährleisten. Darüber hinaus ist auch eine neue Berichtspflicht zu Forschungsvorhaben aus Drittmitteln Teil des neuen Gesetzesentwurfs.
Alle Informationen gibt es auch auf der Website.