Junge Unternehmen mit hohen Wachstumsraten, und davon gibt es in der Kreativwirtschaft viele, sind grundsätzlich interessant für Wagniskapitalgeber. Doch nicht nur Venture-Capital- oder Private-Equity-Unternehmen steigen bei aufstrebenden Kreativen ein, sondern auch Publisher, Verlage oder Verleiher. Warum gerade solche branchen-internen Beteiligungen für beide Seiten enorm vorteilhaft sein können, zeigt ein Beispiel aus der Gamesindustrie: Im Idealfall gelingt es dem kapitalgebenden Publisher, kreative Talente an sich zu binden; der Entwickler hingegen profitiert nicht nur von einer stabilen Finanzierung, sondern auch von einem Zuwachs an strategischen Optionen für Vertrieb und Marketing.
Bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 13. April erläutern Dr. Andreas Lober und Dr. Gesine von der Groeben, was Kapitalgeber und -nehmer berücksichtigen sollten, damit aus einer Beteiligung oder Übernahme tatsachlich ein Erfolg wird.
Dr. Andreas Lober und Dr. Gesine von der Groeben sind Rechtsanwälte und Partner bei der BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main. Sie beraten Games-Unternehmen, Start-ups, Gründer, Venture Capital Geber und Investoren unter anderem in Bezug auf M&A (beispielsweise Akquisition, Finanzierungsrunden und Exits).
Wie immer ist die Teilnahme nach Anmeldung kostenfrei!
Anmeldungen bis zum 12.04.2016 hier. Alle Informationen gibt es auf der Website.