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hessische Film- und Medienakademie (hFMA)
Hermann-Steinhäuser-Straße 43-47, 2.OG
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Geschäftsführender Vorstand
Prof. Rüdiger Pichler – info(at)hfmakademie.de

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Marcela Hernández (dienstags bis donnerstags) - hernandez(at)hfmakademie.de
Csongor Dobrotka (mittwochs) – dobrotka(at)hfmakademie.de

Sie erreichen uns dienstags bis freitags von 10 bis 16:30 Uhr.

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Wettbewerb

Call for Applications: Stipendium Stoffentwicklung des Kuratoriums junger deutscher Film

Das Stipendium Stoffentwicklung des Kuratoriums junger deutscher Film fördert die Entwicklung und Ausarbeitung von Ideen und damit ein sehr frühes Stadium im Developmentprozess. 
Im Rahmen der Förderung können unter anderem Drehbücher, Treatments, Recherchesammlungen, dramaturgische und visuelle Konzepte sowie strategische Überlegungen zu Zielgruppe und Auswertung entstehen. Dabei ist die...

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Das Stipendium Stoffentwicklung des Kuratoriums junger deutscher Film fördert die Entwicklung und Ausarbeitung von Ideen und damit ein sehr frühes Stadium im Developmentprozess. 

Im Rahmen der Förderung können unter anderem Drehbücher, Treatments, Recherchesammlungen, dramaturgische und visuelle Konzepte sowie strategische Überlegungen zu Zielgruppe und Auswertung entstehen. Dabei ist die Zielsetzung individuell und Bestandteil des Förderantrags. 

Schreibende können allein oder als Teams beantragen. Bei Teams müssen alle Antragstellenden die Antragsberechtigung erfüllen. Pro antragstellendes Team oder Einzelperson können eine bis maximal zwei Stoffideen als Bundle eingereicht werden. 

Wer kann gefördert werden? 

Antragsberechtigt sind die Urheber*innen der Stoffideen – Teams und Einzelpersonen - die diese selbst in der Maßnahme entwickeln werden. Einreichende gelten als antragsberechtigt, wenn es sich beim Projekt, um das erste bis dritte Serien- oder Kinofilmprojekt handelt. Die Antragsberechtigung muss bei Duos/Kollektiven von allen Beteiligten erfüllt werden. Firmen sind nicht antragsberechtigt. Detaillierte Informationen zur Antragsberechtigung sind dem Merkblatt und der aktuell geltenden Förderrichtlinie zu entnehmen.

Wie hoch ist die Fördersumme? 

Für die Stoffentwicklung können max. 25.000 Euro beantragt werden. Die Summe kann entweder auf die frühe Entwicklung (Treatment) zweier Projekte im Bundle verteilt werden oder zur Entwicklung eines Projektes (Treatment und Drehbuch) genutzt werden. Soll die Förderung für ein Projekt als ausschließliche Treatmentförderung genutzt werden, kann die Fördersumme auch anteilig (13.000 Euro) beantragt werden.

Die Bewerbungsfrist endet am 12.6. Alle Informationen gibt es auf der Webseite.

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