close

Kontakt

hessische Film- und Medienakademie (hFMA)
Hermann-Steinhäuser-Straße 43-47, 2.OG
63065 Offenbach am Main

Anfahrtsbeschreibung hier

Sie erreichen uns Montags bis Freitags von 10 bis 16:30 Uhr.

kommiss. Geschäftsführung
Lara Nahrwold (montags bis freitags) – nahrwold(at)hfmakademie.de

Mitarbeiter*innen
Csongor Dobrotka (mittwochs) – dobrotka(at)hfmakademie.de
Celina Schimmer (montags bis donnerstags) – schimmer(at)hfmakademie.de

News

Wettbewerb

Call for Applications: push! – Das Stipendium für dein Start-up in Hessen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) will das Innovationspotenzial durch Start-ups stärken, um Wirtschaftskraft, Wohlstand und Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.

Ziel ist es, die Anzahl erfolgreicher Start-ups in Hessen zu erhöhen. Das Start-up-Stipendium push! soll in der Frühphase einen Beitrag zur Finanzierung...

Mehr erfahren

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) will das Innovationspotenzial durch Start-ups stärken, um Wirtschaftskraft, Wohlstand und Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.

Ziel ist es, die Anzahl erfolgreicher Start-ups in Hessen zu erhöhen. Das Start-up-Stipendium push! soll in der Frühphase einen Beitrag zur Finanzierung leisten.

Was wird gefördert?

Das Start-up-Stipendium push! wird an Start-ups mit innovativen, wirtschaftlich verwertbaren und nachhaltigen Geschäftsmodellen vergeben. Darunter fallen technologische und nichttechnische Innovationen, insbesondere neuartige Produkte, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingangebote.

Mit dem Zuschuss werden konkrete Vorhaben unterstützt, die der Entwicklung und Umsetzung von innovativen Geschäftsmodellen und dem Auf- und Ausbau des Start-ups dienen. Die geplante Verwendung der Fördermittel wird bei der Bewerbung angegeben. Der geförderte Zeitraum umfasst maximal zwölf Monate.

Das Start-up-Stipendium dient zur Teilfinanzierung eines Vorhabens. Es wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Gesamtfinanzierung der Projektausgaben wird durch weitere eigene oder andere Mittel der Start-ups sichergestellt. Die genaue Höhe des Zuschusses wird bei der Bewilligung bestimmt und beträgt maximal 40.000 Euro.

Die Bewerbungsfrist endet am 03.06.2024. Alle Informationen gibt es auf der Webseite und im angehängten PDF.

Downloads

Video-play-button
    Pause
      /
    Button-tray-up