Am Freitag, 8. Oktober 2010, findet die 21. Verleihung des Hessischen Film- und Kinopreises in der Alten Oper Frankfurt statt. Zu diesem Anlass soll die Preisskulptur „Hessischer Film- und Kinopreis“ neu gestaltet werden.
Foto: Filmemacher Tim Bollinger (HfG Offenbach) 2008 mit der derzeitigen Skulptur „Hessischer Film- und Kinopreis“ (auch: „Ehrenpreis des Hessischen Ministerpräsidenten“)
Teilnahmeberechtigt:
Studierende aller hessischen Hochschulen
Preisgelder:
1. Platz - 2.000 Euro
2. Platz - 1.000 Euro
3. Platz - 500 Euro
Die eingereichten Arbeiten der Preisträger können den Studierenden nach Absprache mit der jeweiligen Hochschule als Studienarbeit anerkannt werden.
Einzureichen sind:
- Entwürfe in Papierform oder elektronischer Form, sowie
- ein dreidimensionales Modell im Maßstab 1:1
Vorgaben zum Entwurf:
- Abmessung: Grundfläche max. 20 x 20 cm, Höhe max. 40 cm
- Gewicht max.2 kg
- keine Materialvorgaben
- es sollte ein deutlicher Hessenbezug erkennbar sein
- im Fall einer Figurine soll diese androgyn gestaltet sein
- Reproduzierbarkeit: Die Preisskulptur wird zur Preisverleihung jährlich 25fach vervielfältigt
- Vervielfältigungskosten dürfen max. 700 Euro pro Stück betragen.
Termine:
Einreichungen können vom 17.05 - 14.06 erfolgen an:
hessische Film- und Medienakademie (hFMA)
Hermann-Steinhäuser-Str. 43-47, 2. OG
63065 Offenbach
Einreichschluß: 14. Juni 2010
Die Preisvergabe ist im Rahmen einer Pressekonferenz der Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva Kühne-Hörmann, vorgesehen. Termin wird noch bekanntgegeben.
Details im anhängenden Pdf
Rückfragen bitte an: (069) 667796909 / office@hfmakademie.de