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Kontakt

hessische Film- und Medienakademie (hFMA)
Hermann-Steinhäuser-Straße 43-47, 2.OG
63065 Offenbach am Main
Phone +49 (69) 830 460 41

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Sie erreichen uns in der Kernzeit montags bis freitags von 10.00 - 16.30 Uhr. 

kommiss. Geschäftsführung
Lara Nahrwold (montags bis freitags) – nahrwold(at)hfmakademie.de

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Csongor Dobrotka (mittwochs) – dobrotka(at)hfmakademie.de
Celina Schimmer (montags bis donnerstags) – schimmer(at)hfmakademie.de

News

Studentisch

Studien-Stipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fördert deutsche Studierende, die an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen bzw. Fachhochschulen im Inland, im EU-Raum sowie in der Schweiz im Erststudium studieren.Bewerbungsfrist bis 31. Oktober.

Der Stiftung für die Freiheit ist es besonders wichtig junge Freigeister zu fördern. Daher freuen wir uns, in diesem Jahr zusätzlich zu...

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Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fördert deutsche Studierende, die an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen bzw. Fachhochschulen im Inland, im EU-Raum sowie in der Schweiz im Erststudium studieren.

Bewerbungsfrist bis 31. Oktober.

Der Stiftung für die Freiheit ist es besonders wichtig junge Freigeister zu fördern. Daher freuen wir uns, in diesem Jahr zusätzlich zu unserem regulären Förderprogramm die "Stipendien der Freiheit" ausschreiben zu können. Sie sollen Promotionsvorhaben mit liberalen Schwerpunkten unterstützen.

Die Stipendien werden gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anlehnung an das Bundesausbildungsförderungsgesetz berechnet. Unabhängig vom Stipendium erhalten alle Stipendiatinnen und Stipendiaten eine monatliche Studienkostenpauschale in Höhe von 300,00 EURO. Im Unterschied zum BAföG müssen die Stipendien nicht zurückgezahlt werden.

In der deutschen Studienförderung können Stipendiaten für ein Studium im Ausland eine Unterstützung von bis zu 24 Monaten erhalten.

Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Verlängerungen können auf Antrag bis zum Abschluss des Studiums gewährt werden. Die Förderhöchstdauer richtet sich nach den Vorschriften des BAföG. Die Mindestförderdauer beträgt 2 Semester bei Stipendienantritt.


Alle Informationen dazu auf freiheit.org.

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