Der Deutsche Hochschulverband zeichnet diejenige Hochschullehrerin oder denjenigen Hochschullehrer aus, die oder der durch außergewöhnliches Engagement in herausragender Weise das Ansehen ihres bzw. seines Berufsstandes in der Öffentlichkeit gefördert hat. Es besteht keine Beschränkung, in welcher Art und Weise dies gelungen ist.
Vorgeschlagen werden kann jede Professorin und jeder Professor, der korporationsrechtlich einer deutschen Hochschule angehört, sowie deutsche Professoren im Ausland. Es kann eine Einzelperson oder eine Gruppe von Hochschullehrern vorgeschlagen werden. Die wissenschaftliche Fachrichtung ist unerheblich. Ohne Belang ist ebenfalls, ob der Vorgeschlagene sich im aktiven Dienst oder im Ruhestand befindet. Selbstbewerbungen sind möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitglieder des Präsidiums des Deutschen Hochschulverbandes können nicht vorgeschlagen werden.
Als Preis ausgeschrieben sind 10.000,- Euro. Die Preissumme wird nicht zweckgebunden vergeben. Die Frist zum Vorschlag endet am 30. September 2013.
Alle Informationen zur Teilnahme gibt es auf der Website.