Kulturstaatsministerin Roth präsentierte im Kanzleramt ihre Pläne für die Reform der Filmförderung. Einfacher, effizienter und transparenter soll die deutsche Filmförderung damit werden. Neben der Novellierung des Filmförderungsgesetzes ist ein Steueranreizmodell sowie eine Investitionsverpflichtung vorgesehen.
„Mit dieser Reform wollen wir die Filmförderung des Bundes neu und zukunftsfähig aufstellen“, sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth beim Pressetermin im Kanzleramt. Mit der Reform der Filmförderung sollen die Rahmenbedingungen für das Filmschaffen in Deutschland deutlich verbessert und der Produktionsstandort Deutschland im verschärften internationalen Wettbewerb gestärkt werden. Ziel sei es, den deutschen Film wie den Filmstandort Deutschland und damit die Filmbranche insgesamt hierzulande noch besser und wirkungsvoller zu unterstützen, erklärte Roth.
Die Reform der Filmförderung besteht dabei aus drei zentralen Säulen: der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) sowie der Einführung eines Steueranreizmodells und einer Investitionsverpflichtung. „Damit passen wir die Filmförderung auch an die veränderten Rahmenbedingungen für die Nutzung wie die Herstellung von Filmen an“, so die Kulturstaatsministerin.
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