Hessens Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) haben das eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen erfolgreich ausgestaltet. Zu diesem Ergebnis ist eine unabhängige wissenschaftliche Kommission gekommen, die das Promotionsrecht an hessischen HAWen insgesamt und die vier ältesten der sieben hessischen Promotionszentren evaluiert hatte. Wissenschaftsministerin Angela Dorn und der Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft und ehemaliger Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, stellten den Evaluationsbericht vor.
Das Promotionsrecht für die positiv evaluierten Zentren kann nun entfristet werden. Zur Qualitätssicherung sollen sie sich regelmäßigen Evaluationen unterziehen, wie sie im Wissenschaftsbetrieb gängige Praxis sind. Hessen hatte als erstes Bundesland 2016 seinen HAWen die Möglichkeit gegeben, für forschungsstarke Fachrichtungen ein eigenständiges Promotionsrecht zu beantragen.
„Das eigenständige Promotionsrecht für HAWen ist wichtig, weil es Lücken im Wissenschafts- und Wirtschaftssystem schließt. Es eröffnet individuelle Chancen für die Studierenden und gesellschaftliche Chancen durch die anwendungsorientierte Forschung, die es unterstützt. Denn wir brauchen die Forschung der HAWen für innovative, praxisnahe und interdisziplinäre Antworten auf wichtige Herausforderungen wie Klimawandel und Artensterben, globale Krisen und Kriege und die alle Lebensbereiche durchdringende Digitalisierung“, erklärte Wissenschaftsministerin Angela Dorn.
Die Kommission hat unter anderem angeregt, dass die HAWen ihre Forschungsstrategien in konkrete, thematische Forschungsprogramme für die Promotionszentren übersetzen. In Hessen gibt es derzeit sieben Promotionszentren zu unterschiedlichen Fachrichtungen, drei davon hochschulübergreifend. Der Evaluationsbericht ist hier zu finden.
Die vollständige Pressemeldung mit weiteren Stimmen gibt es angefügt als PDF.