Die FFA traf eine wichtige Entscheidung für Filmschaffende, die ihre Filme während der Covid Pandemie bei Festivals eingereicht haben:
Das IKFF Hamburg musste bekanntlich kurzfristig sein Festival absagen, die Auswahlkommissionen hatten bereits die Wettbewerbsteilnehmer und die Jurys auch die Preisträger ausgewählt.
Die Rechtsabteilung der FFA hat sich letztendlich der Interpretation der AG Kurzfilm des FFG angeschlossen, dass den Filmemacher*innen für die Wettbewerbsteilnahme Referenzpunkte zustehen. FFG § 92 "... Wettbewerbsteilnahme bei einem national oder international bedeutsamen Festival...". Selbst wenn man normalerweise davon ausgeht, steht dort nicht, dass die Filme zwingend vor Publikum gezeigt werden müssen. Wettbewerbsteilnahme heißt aus dieser Sicht, dass ein Film von einem Auswahlgremium für den Wettbewerb ausgewählt wurde (im Katalog o.ä. nachvollziehbar) und die dortigen Preise gewinnen kann. Das war in Hamburg der Fall.
Dem schließt sich die Rechtsabteilung an und widerspricht damit dem eigenen Vorstand. Somit bekommen alle Filmemacher die ihnen zustehenden Referenzpunkte zuerkannt.
Bei Festivals, die wegen der Pandemie online stattgefunden haben, gab es keine Probleme mit der Anerkennung. Für Rückfragen steht die AG Kurzfilm zur Verfügung.