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hessische Film- und Medienakademie (hFMA)
Hermann-Steinhäuser-Straße 43-47, 2.OG
63065 Offenbach am Main
Phone +49 (69) 830 460 41

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Sie erreichen uns in der Kernzeit montags bis freitags von 10.00 - 16.30 Uhr. 

kommiss. Geschäftsführung
Lara Nahrwold (montags bis freitags) – nahrwold(at)hfmakademie.de

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Csongor Dobrotka (mittwochs) – dobrotka(at)hfmakademie.de
Celina Schimmer (montags bis donnerstags) – schimmer(at)hfmakademie.de

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Wettbewerb

Call for Entries: HESSEN serious GAME

Das Land Hessen fördert die Entwicklung von neuen und innovativen Ideen im Bereich der Computer- und Videospiele, insbesondere Serious Games, oder ähnlicher Anwendungen.

Gefördert werden die Erstellung marktfähiger Konzepte zur Produktion oder Vermarktung von Computer- und Videospielen und die Erstellung mindestens eines spielbaren Levels oder Moduls eines Computer- oder Videospiels. Als...

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Das Land Hessen fördert die Entwicklung von neuen und innovativen Ideen im Bereich der Computer- und Videospiele, insbesondere Serious Games, oder ähnlicher Anwendungen.

Gefördert werden die Erstellung marktfähiger Konzepte zur Produktion oder Vermarktung von Computer- und Videospielen und die Erstellung mindestens eines spielbaren Levels oder Moduls eines Computer- oder Videospiels. Als Serious Game gilt ein Computer- oder Videospiel, das neben dem Spielen als reine Freizeitbeschäftigung einen weiteren Zweck verfolgt. Serious Games sollen insbesondere der Bildung, der Gesundheitsförderung, Chancengleichheit und Nachhaltigkeit oder sonstigen erstre- benswerten Zielen (z. B. Klimaschutz, Katastrophenschutz, Personalrekrutierung, Stadtplanung) dienen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gründerinnen und Gründer der Computer- und Videospielbranche und Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus diesem Bereich, jeweils mit Sitz bzw. Wohnort in Hessen. Die Antragsunterlagen müssen bis zum 10.05.2021 (Stichtag für die erste Fördereinreichung) eingegangen sein. Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Die Zuwendung ist auf 50.000 EUR begrenzt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR betragen. 

Alle Informationen gibt es im angehängten PDF und auf der Website.

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