Der Hessische Film- und Kinopreis wird seit 1990 jährlich vom Land Hessen als Förderpreise und Auszeichnungen für Filmemacherinnen und Filmemacher sowie Kinobetreiberinnen und Kinobetreiber verliehen. Veranstaltet wird er vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur in Zusammenarbeit mit der Hessen Film & Medien GbmbH.
Mit dem Hessischen Filmpreis werden herausragende Spiel-, Dokumentar-, Kurz- oder Experimentalfilme, der beste Studienabschlussfilm an einer hessischen Ausbildungsstätte sowie erfolgreiche Drehbuchautoren und Drehbücher mit einem Bezug zum Land Hessen ausgezeichnet.
Der Hessische Ministerpräsident ehrt in der Kategorie Ehrenpreis eine Persönlichkeit für herausragende Leistungen im Film- und Fernsehbereich.
In der Kategorie Newcomer wird ein Nachwuchspreis an eine junge Filmschaffende oder einen jungen Filmschaffenden mit Bezug zum Land Hessen vergeben. Außerdem kann für eine herausragende Einzelleistung in einem Film (z.B. Kamera, Produktion, Schnitt, Musik) ein Sonderpreis ausgesprochen werden.
Der Hessische Kinopreis wird an gewerblichen Kinos, kommunalen Kinos und Kinoinitiativen für ein herausragendes kulturelles Engagement verliehen.
Der Schauspielerinnen und Schauspieler Preis wird im Rahmen des Hessischen Film- und Kinopreises vom Hessischen Rundfunk verliehen.
Deadline für Anträge: 7.5.2025
Die Anträge für den Hessischen Film- und Kinopreis können ausschließlich über das Online-Antragsportal der HessenFilm und Medien auf der Webseite eingereicht werden.