Zum 1. Januar 2024 wird das Filmförderungsgesetz erneut novelliert. Wie andere Verbände des deutschen Films ist die AG Kurzfilm – Bundesverband Deutscher Kurzfilm zu einer Stellungnahme aufgefordert. Statt wiederholt kleiner Anpassungen fordert die AG Kurzfilm gemeinsam mit anderen Verbänden eine grundlegende Überarbeitung des Filmförderungsgesetzes.
Eine nachhaltige Entwicklung des deutschen Films und der Filmwirtschaft benötigt Raum für Experimente. Um weniger Mittelmaß und mehr außergewöhnliche, international wettbewerbsfähige Filme zu produzieren, muss sich das Bekenntnis zur Filmkunst noch stärker in der Filmfördergesetzgebung widerspiegeln. Auch Kino als kultureller und sozialer Ort muss sich neu erfinden können, um nicht in der Bedeutungslosigkeit zu verschwinden.
Die Basis des derzeit gültigen Filmförderungsgesetzes stammt aus dem Jahr 1967. Seitdem hat sich weltweit viel getan. Das Internet wurde entwickelt, die Filmproduktion globalisiert, Streamingplattformen etabliert. Das Filmförderungsgesetz wurde noch nie grundlegend überarbeitet und an diese neue Realität angepasst, Änderungen erfolgten immer nur in kleinen Teilbereichen.
Seit Jahrzehnten wird ein System erhalten, das zudem Wirtschafts- und Standortförderung als Kulturförderung anpreist und viel Arbeit in ein nicht zukunftsfähiges Gesetz investiert, ohne die grundlegenden Probleme anzugehen.
Als Mitglied der Initiative Zukunft Kino + Film hat die AG Kurzfilm gemeinsam mit anderen Verbänden ihre Position zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes dargelegt. Der Bundesverband bietet seine Mitarbeit an einer völligen Neufassung des Gesetzes mit an einer kompletten Neuausrichtung der Filmförderung in Deutschland an.
Die Stellungnahme der AG Kurzfilm kann hier nachgelesen werden.