Mit der Künstlersozialversicherung (KSK) sind seit 1983 die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen worden. Die Besonderheit der gemeinschaftlichen Beitragsgestaltung durch Unternehmern, Auftraggeber und Zuschuss durch den Bund führen zur einer komplexen Antragserstellung.
Termin | 02. Februar 2013 | 17 – 21 Uhr | 1 Tag
Teilnehmer | 5 – 12
Gebühr | 120 €
Kurs-Nr. | 08-Q1-13
Dozentin | Hiltrud Klein
Eine neue kooperative Absprache zwischen der hFMA und der Medienakademie Wiesbaden ermöglicht es nun, dass Studierende & frischgebackene Alumnis (im 1. Jahr nach Studienabschluß) aus dem hFMA - Netzwerk 20 % Nachlass auf den regulären Preis der meisten dort angebotenen Workshops & Seminare bekommen. Um Vergünstigungen zu erhalten bitte bei der Buchung auf die hFMA berufen und den Preis minus 20% überweisen (Achtung: gilt nur für Normalpreis - nicht für eventuelle Frühbucher-Rabatte).
Dieses Seminar vermittelt grundlegendes Wissen rund um die KSK, wer aufnahmeberechtigt ist, welche Kriterien erfüllt werden müssen und wie man die nötigen Nachweise erstellt, um die Leistungen der KSK in Anspruch nehmen zu können.
Themen:
- Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
- Versicherungspflicht und Ausnahmen
- Ermittlung der individuellen Einkommenshöhe
- Antragsstellung und Nachweise
Die Buchung des Seminars ist auf der Website möglich.