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Kontakt

hessische Film- und Medienakademie (hFMA)
Hermann-Steinhäuser-Straße 43-47, 2.OG
63065 Offenbach am Main

069 830 460 41
info@hfmakademie.de

Anfahrtsbeschreibung hier

Geschäftsführerin
Lucie Peetz – peetz(at)hfmakademie.de

Projektmitarbeiter*innen
Csongor Dobrotka (mittwochs) – dobrotka(at)hfmakademie.de
Celina Schimmer (montags bis mittwochs) – schimmer(at)hfmakademie.de

Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 10 bis 16:30 Uhr.

Termin

GAMEPLACES: Risiken beim erfolgreichen Crowdfunding

Mit Crowdfunding lassen sich Projekte, Produkte, Start-Ups und vieles mehr finanzieren. Das Besondere beim Crowdfunding ist, dass eine Vielzahl an Menschen – die Crowd – ein Projekt finanziell unterstützt und somit mit ermöglicht. Klassischerweise werden Crowdfunding Projekte über das Internet organisiert. Zumeist gibt es eine im Vorfeld definierte Mindestsumme, die in einem vorher festlegten...

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Mit Crowdfunding lassen sich Projekte, Produkte, Start-Ups und vieles mehr finanzieren. Das Besondere beim Crowdfunding ist, dass eine Vielzahl an Menschen – die Crowd – ein Projekt finanziell unterstützt und somit mit ermöglicht. Klassischerweise werden Crowdfunding Projekte über das Internet organisiert. Zumeist gibt es eine im Vorfeld definierte Mindestsumme, die in einem vorher festlegten Zeitraum erreicht werden muss, damit das Projekt  realisiert wird. Falls die angestrebte Summe nicht erreicht wird, erhalten die Unterstützer*innen ihr Geld zurück.

Ort: IHK Frankfurt, Börsenplatz 4, Frankfurt

Zeit: 01.12.16, 17.00-19.00 Uh

Doch was passiert, wenn die Produktionssumme erfolgreich gesammelt wird, aber sich das Produkt dennoch nicht herstellen und liefern lässt? Wenn unvorhergesehene Ereignisse oder Produktionskosten den erfolgreiche Projektabschluss unmöglich machen,  wenn erste Aufträge und Mittel bereits ausgegeben wurden, das Projekt nicht zustande kommt und sich die Mittel nicht zurückzahlen lassen? Wer hat einen Anspruch? Wer haftet?

Guido Hettinger ist Rechtsanwalt und Partner Brehm & v. Moers und spezialisiert im Urheber und Medienrecht sowie im Recht der Informationstechnologie. Er berät Mandant*innen aus der Film-, Musik- und Computerspielindustrie. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen u.a. in der Beratung und Vertragsgestaltung für Medien- und IT-Projekte sowie in den Bereichen der digitalen Distribution von Content oder Softwareanwendungen und im E-Commerce. Darüber hinaus hält regelmäßig Vorträge und Seminare zu aktuellen Rechtsfragen aus dem Urheber-, Medien-, Wettbewerbs- und Multimediarecht und ist Mitglied des Vorstandes der Vereinigung der Hessischen Filmwirtschaft e.V. und des Filmhaus Frankfurt e.V. sowie der gamearea-FRM.

Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenfrei!

Die Anmeldung ist bis zum 30.11.2016 auf der Website möglich.


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