Immer öfter entscheiden sich Unternehmer*innen für die Finanzierung durch den Schwarm; erfolgreiche Kampagnen erreichen auch hierzulande mittlerweile Investitionsvolumina in deutlich zweistelliger Millionenhöhe. Klassischerweise werden Crowdfunding Projekte über das Internet organisiert. Zumeist gibt es eine im Vorfeld definierte Mindestsumme, die in einem vorher festlegten Zeitraum erreicht werden muss, damit das Projekt realisiert wird. Falls die angestrebte Summe nicht erreicht wird, erhalten die Unterstützer ihr Geld zurück. Wenn es gelingt über die Crowd das Projekt zu finanzieren, erhalten die Unterstützer in der Regel eine Gegenleistung vom Projektinitiator.
Termin und Ort:
20. April 2017, 17:00 Uhr
IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, Frankfurt am Main
Nach Anmeldung auf der Website ist die Teilnahme kostenfrei.
Doch was passiert, wenn die Produktionssumme erfolgreich gesammelt wird, aber sich das Produkt dennoch nicht herstellen und liefern lässt? Wenn unvorhergesehene Ereignisse oder Produktionskosten den erfolgreiche Projektabschluss unmöglich machen. Wenn erste Aufträge und Mittel bereits ausgegeben wurden, das Projekt nicht zustande kommt und sich die Mittel nicht zurückzahlen lassen. Nicht selten scheitern auch auf den ersten Blick vielversprechende Crowdfunding-Kampagnen; bisweilen verschwinden die Investitionen sogar in 'dunklen Kanälen' Wer hat einen Anspruch? Wer haftet? In seinem Vortrag 'Risiken beim erfolgreichen Crowdfunding' gibt Guido Hettinger (Brehm & v. Moers) einen Überblick über die relevanten Formen der Schwarmfinanzierung.
Referent: Guido Hettinger ist Rechtsanwalt und Partner der überörtlichen Rechtsanwaltssozietät Brehm & v. Moers und spezialisiert im Urheber und Medienrecht sowie im Recht der Informationstechnologie. Er berät seit 1997 Mandanten aus der Film-, Musik- und Computerspielindustrie. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen u.a. in der Beratung und Vertragsgestaltung für Medien- und IT-Projekte sowie in den Bereichen der digitalen Distribution von Content oder Softwareanwendungen und im E-Commerce. Guido Hettinger hält regelmäßig Vorträge und Seminare zu aktuellen Rechtsfragen aus dem Urheber-, Medien-, Wettbewerbs- und Multimediarecht und istLehrbeauftragter für "Media and Entertainment Law" am Fachbereich Media, Animation & Games der Hochschule Darmstadt. Er ist Mitglied des Vorstandes der Vereinigung der Hessischen Filmwirtschaft e.V. und des Filmhaus Frankfurt e.V. sowie Mitglied des gamearea-FRM e.V.
Alle Informationen gibt es auf der Website.