Die Haftung des GmbH- Geschäftsführers beschäftigt die Gerichte in
erheblichem Umfang. Neben der Innenhaftung wegen Managerfehlern stellt
die Außenhaftung der Geschäftsführer, beispielsweise wegen
Insolvenzverschleppung oder der Verletzung von Urheberrechten und
anderen absoluten Schutzrechten, eine erhebliche Bedrohung für das
private Vermögen des Geschäftsführers dar. Diese Bedrohung kann zwar mit
einer D&O Versicherung eingedämmt werden. Der Geschäftsführer
sollte sich aber wegen des geltenden „Claims Made Prinzips“ bereits bei
dem Abschluss einer D&O Versicherung vergewissern, dass er auch für
erst nach seinem Ausscheiden festgestellte Haftungsfälle aus seiner
Amtszeit noch den bestmöglichen Schutz genießt und Zugriff auf die
Versicherung behält.
Termin und Ort:
2. März 2017, 17:00 Uhr
IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4, Frankfurt am Main
Nach Anmeldung ist die Teilnahme kostenfrei
"Managerhaftung. Die persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Strategien zur Risikobegrenzung"
Referent: Christian Hoppenstedt, Medienanwalt und Gründungspartner bei HOPPENSTEDT RECHTSANWÄLTE
- Haftung gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung)
- Haftung gegenüber Dritten (Außenhaftung)
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O Versicherung)
Christian Hoppenstedt ist Medienanwalt und Gründungspartner der Kanzlei HOPPENSTEDT RECHTSANWÄLTE in Frankfurt am Main. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Urheber-, Lizenzvertrags- und Wettbewerbsrecht. Er ist Experte in den Bereichen Film, Games, Werbung und Musik, berät sowohl Unternehmen als auch Kreative und veröffentlicht zu aktuellen Rechtsthemen. Außerdem hält er Vorträge und Workshops und doziert an der ifs Internationale Filmschule Köln. Als Mitinitiator des m² MedienMittwoch und Vorstandsmitglied des gamearea-FRM e.V. engagiert er sich ehrenamtlich für den Medienstandort Rhein-Main.
Alle Informationen gibt es auf der Website.