Am 25. Mai 2018 kommt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zur Anwendung. Betroffen sind alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von Kunden aus der EU erheben oder verarbeiten. Mit dem Inkrafttreten der DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, Transparenz bei der Verwendung personenbezogener Daten zu schaffen und detailliert zu dokumentieren, welche Daten sie verarbeiten. Für die Nutzung personenbezogener Daten benötigen Unternehmen – wie im deutschen Recht – die Einwilligung der Verbraucher. Außerdem legt die neue Verordnung strenge Informationspflichten fest. Wer die neuen Anforderungen ignoriert, muss mit drastischen Bußgeldern rechnen. Auch deshalb stehen viele kleinere Unternehmen und Startups der DSGVO kritisch gegenüber.
Termin und Ort:
Mittwoch, 21. MÄRZ 2018
16.00 bis 19.00 Uhr
Darmstädter Rechenzentrum Julius-Reiber-Straße 11 | 64293 Darmstadt
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung per E-Mail an f.gimbel@da-rz.de erforderlich.
Gemeinsam mit der DARZ GmbH lädt das House of IT am 21. März 2018 in das Darmstädter Rechenzentrum DARZ ein, um sich über die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung und die Möglichkeiten eines Rechenzentrums live vor Ort und mit folgenden Speakern zu informieren:
Christian Koch, Rechtsanwalt bei Kleymann · Karpenstein & Partner
stellt die Grundzüge der DSGVO vor und erläutert, was Unternehmen insbesondere bei der Speicherung von Daten beachten müssen.
Claudia Baumer, Vice President Business Development bei der acoris AG
präsentiert mit der EU-DSGVO Helper App ein schlankes, schnelles Werkzeug zur Erfassung sämtlicher Verarbeitungstätigkeiten.
Phillip Reichardt, DEUDAT GmbH
berichtet von der Umsetzung der DSGVO bei DARZ durch DEUDAT und gibt Tipps und Handlungsempfehlungen auch für kleinere Unternehmen.
Alle Informationen gibt es auf der Website oder im angehängten PDF.