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hessische Film- und Medienakademie (hFMA)
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Kodex für gute Arbeit an Hessens Hochschulen

Die 14 staatlichen Hochschulen in Hessen verpflichten sich in einem „Kodex für gute Arbeit“, den sie mit den Personalvertretungen sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst mit Hochschulen vereinbart haben, auf Grundsätze für eine bessere Beschäftigungsqualität. Stellvertretend für alle beteiligten Hochschulen und Personalvertretungen unterzeichneten je eine Vertreterin oder Vertreter der...

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Die 14 staatlichen Hochschulen in Hessen verpflichten sich in einem „Kodex für gute Arbeit“, den sie mit den Personalvertretungen sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst mit Hochschulen vereinbart haben, auf Grundsätze für eine bessere Beschäftigungsqualität. Stellvertretend für alle beteiligten Hochschulen und Personalvertretungen unterzeichneten je eine Vertreterin oder Vertreter der Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen und des Hauptpersonalrats am Montag in Wiesbaden das Papier.

„Wir wollen allen klugen Köpfen gerechte Chancen geben, damit sie ihr Potenzial entfalten können. Dazu gehören auch gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen“, erklärte Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Die Grundlage dafür ist der Hessische Hochschulpakt 2021-2025: Wir haben den Hochschulen darin ein deutlich verbreitertes und verlässliches finanzielles Fundament gegeben und damit die Möglichkeit für mehr Chancengerechtigkeit und Mut – auch bei der Beschäftigung. Im Hochschulpakt haben sich die Hochschulen im Gegenzug verpflichtet, die Zahl der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliches, künstlerisches und wissenschaftsnahes Personal auszubauen. Konkrete Zielzahlen dazu werden in den individuellen Zielvereinbarungen festgelegt.“

Einige der Festlegungen des Kodex für gute Arbeit sind (in Auszügen):

  • Dauerstellen für Daueraufgaben: Der Kodex legt fest, dass Personal, das überwiegend Daueraufgaben wahrnimmt, grundsätzlich unbefristet beschäftigt wird, und konkretisiert, welche das sind.
  • Verlässliche Perspektiven im dynamischen Wissenschaftsbetrieb: Für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine bestimmte Qualifikation – beispielsweise die Promotion – anstreben, wird die Vertragsdauer so gewählt, dass sie das Erreichen des Ziels ermöglicht, beispielsweise der Promotion, sofern die Mittel dafür dauerhaft zur Verfügung stehen.
  • Studentische Hilfskräfte: Für studentische Hilfskräfte wird die Mindestbeschäftigungsdauer zwei Semester, die Mindestvergütung ab kommendem Sommersemester 12 Euro betragen.
  • Lehrbeauftragte: Der Kodex stellt sicher, dass Lehrbeauftragte – also Personen, die begrenztem Umfang Lehr- und Prüfungsaufgaben wahrnehmen und damit zur Ergänzung des Lehrangebots und zum Transfer von Praxiserfahrungen beizutragen – mindestens auf dem Niveau von wissenschaftlichen Mitarbeitern vergütet werden.
  • Personalentwicklung: Die Hochschulen nutzen alle Instrumente eines modernen attraktiven Arbeitgebers. Sie verpflichten sich insbesondere stärker in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit, Gleichstellung, Diversitätsorientierung und Gesundheitsmanagement.

Alle Informationen zum Kodex sowie Stimmen aus den Hochschulen gibt es auf der Website und im angehängten PDF.

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