close

Contact

Hessen Film and Media Academy (hFMA)
address: Hermann-Steinhäuser-Straße 43-47, 2.Fl
63065 Offenbach am Main
Germany


+49 69 830 460 41

please find driving directions here

Managing director
Lucie Peetz – peetz(at)hfmakademie.de

Project managers:
Csongor Dobrotka (Wednesday) – dobrotka(at)hfmakademie.de
Celina Schimmer (Monday to Wednesday) – schimmer(at)hfmakademie.de

You can reach us from Monday to Thursday 10am - 4:30pm

  • All
  • Public
  • Students
  • Year: 2024 All 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009
  • Month: February All January February March April May June July August September October November December
  • News

    Pläne für die Reform der Filmförderung

    Kulturstaatsministerin Roth präsentierte im Kanzleramt ihre Pläne für die Reform der Filmförderung. Einfacher, effizienter und transparenter soll die deutsche Filmförderung damit werden. Neben der Novellierung des Filmförderungsgesetzes ist ein Steueranreizmodell sowie eine Investitionsverpflichtung vorgesehen.
    „Mit dieser Reform wollen wir die Filmförderung des Bundes neu und zukunftsfähig...

    Read more

    Kulturstaatsministerin Roth präsentierte im Kanzleramt ihre Pläne für die Reform der Filmförderung. Einfacher, effizienter und transparenter soll die deutsche Filmförderung damit werden. Neben der Novellierung des Filmförderungsgesetzes ist ein Steueranreizmodell sowie eine Investitionsverpflichtung vorgesehen.

    „Mit dieser Reform wollen wir die Filmförderung des Bundes neu und zukunftsfähig aufstellen“, sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth beim Pressetermin im Kanzleramt. Mit der Reform der Filmförderung sollen die Rahmenbedingungen für das Filmschaffen in Deutschland deutlich verbessert und der Produktionsstandort Deutschland im verschärften internationalen Wettbewerb gestärkt werden. Ziel sei es, den deutschen Film wie den Filmstandort Deutschland und damit die Filmbranche insgesamt hierzulande noch besser und wirkungsvoller zu unterstützen, erklärte Roth.

    Die Reform der Filmförderung besteht dabei aus drei zentralen Säulen: der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) sowie der Einführung eines Steueranreizmodells und einer Investitionsverpflichtung. „Damit passen wir die Filmförderung auch an die veränderten Rahmenbedingungen für die Nutzung wie die Herstellung von Filmen an“, so die Kulturstaatsministerin.

    Die vollständige Mitteilung gibt es auf der Webseite, alles auf einen Blick gibt es hier.

    Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein

    Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat im Bundeskanzleramt den Verbänden und Gewerkschaften ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt. Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für...

    Read more

    Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat im Bundeskanzleramt den Verbänden und Gewerkschaften ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt. Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen.

    Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Das Einkommensniveau vieler freier Künstlerinnen und Künstler ist nach wie vor erschreckend niedrig. Das belegt nicht zuletzt die aktuelle Studie des Deutschen Kulturrates. Als Kulturstaatsministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet wird. Die öffentliche Kulturförderung steht hierbei in besonderer Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern.“

    Die Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 1. Juli 2024 verbindlich. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen.

    Die vollständige Mitteilung gibt es hier.