Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat im Bundeskanzleramt den
Verbänden und Gewerkschaften ihre Pläne zur Aufnahme von
Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM
vorgestellt. Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den
Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle
Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für
Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf
Honorarbasis ausführen.
Kulturstaatsministerin Claudia
Roth: „Das Einkommensniveau vieler freier Künstlerinnen und Künstler ist
nach wie vor erschreckend niedrig. Das belegt nicht zuletzt die
aktuelle Studie des Deutschen Kulturrates. Als Kulturstaatsministerin
ist es mir ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit
angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen
vergütet wird. Die öffentliche Kulturförderung steht hierbei in
besonderer Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen und
verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern.“
Die
Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der
Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent
übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide
und grundsätzlich zum 1. Juli 2024 verbindlich. Maßstab für die
einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten
Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der
Künstlerinnen, Künstler und Kreativen.
Die vollständige Mitteilung gibt es hier.