Mit einer neuen Richtlinie vereinfacht Hessen den Zugang für
Kreative, Initiativen und Vereine zu Fördergeld des Landes. Das
Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst greift damit Anregungen
aus dem Beteiligungsprozess zum im Februar beschlossenen Masterplan
Kultur auf.
Die neue Kulturförderrichtlinie gilt ab
sofort und erleichtert vor allem für Förderungen von bis zu 10.000 Euro
Antragstellung, Förderbedingungen und Nachweisverfahren.
„Gerade
kleine Kulturinitiativen und individuelle Künstlerinnen und Künstler
tun sich oft schwer damit, Fördergeld vom Land zu beantragen: Sie wollen
kreativ sein und Kunst auf die Beine stellen – Antragsformulare
empfinden sie als lästige Hürde. Zugleich müssen wir als Land
selbstverständlich darauf achten, dass wir sorgfältig mit Steuergeld
umgehen und die Mittel auch ihren Zweck erfüllen. Die neue Richtlinie
stellt das weiterhin sicher, wird aber den Aufwand für die Geförderten
beträchtlich verringern“, erklärte Kunst- und Kulturministerin Angela
Dorn. „Vor allem im Bereich der Förderungen unter 10.000 Euro legen wir
die bürokratischen Hürden deutlich niedriger. Damit setzen wir
Anregungen um, die viele aus der Kulturszene in den Beteiligungsformaten
zum Masterplan vorgetragen haben. Ich danke dem Finanzministerium und
dem Hessischen Rechnungshof für die konstruktive Zusammenarbeit.“
Die
neue Richtlinie gilt für alle Sparten der Kulturförderung, zusammen mit
den jeweiligen spezifischen Regeln etwa für Literatur- oder
Musikförderung.
Sie vereinfacht unter anderem den so
genannten Verwendungsnachweis: Bisher müssen Geförderte nach Abschluss
eines Projekts in der Regel eine detaillierte Liste aller Einnahmen und
Ausgaben samt aller Belege vorlegen, um nachzuweisen, dass sie das
Landesgeld sachgerecht verwendet haben. Künftig wird bis zu einer
Fördersumme von 10.000 Euro ein „vereinfachter Verwendungsnachweis“
ausreichen, der die Einnahmen und Ausgaben summarisch entsprechend dem
bewilligten Finanzierungsplan darstellt. Erst ab 10.000 Euro ist die
Liste der Einzelposten nötig, und auch dann sind keine Belege
einzureichen. Sie können aber – ähnlich wie bei der Einkommensteuer –
stichprobenhaft angefordert werden.
Eine erweiterte
Festbetragsfinanzierung nimmt Druck von den Antragstellenden: Statt wie
seit rund 30 Jahren für Förderbeträge bis zu 5.000 Euro ist sie künftig
bis 10.000 Euro möglich. Das bedeutet eine konkret in der Höhe
festgelegte Förderung. Auch falls das Projekt mehr Einnahmen verzeichnet
als geplant oder sich kostengünstiger realisieren lässt, wird keine
Rückzahlung nötig. Ebenfalls bis zu einer Förderung von 10.000 Euro gibt
es künftig ein automatisiertes Auszahlungsverfahren: Geld fließt
innerhalb von zwei Wochen nach Bestandskraft der Bewilligung. Damit
entfällt auch die bisherige Pflicht, dass die Antragstellenden
nachweisen müssen, dass sie Eigen- und Fremdmittel zuerst verbraucht
haben. Das entlastet die Geförderten ebenso wie die Landesverwaltung.
Eine
weitere Verbesserung ist, dass ehrenamtliche Tätigkeiten als
kalkulatorische Kosten in die Projektkalkulation aufgenommen werden
dürfen. Das erhöht nicht die Förderung, aber es erleichtert es den
Geförderten, den nötigen Eigenanteil bei der Finanzierung zu erbringen.
Auch können Antragstellende künftig bis zu 5 Prozent (maximal 10.000
Euro) der zuwendungsfähigen Ausgaben als Sachkostenpauschale erhalten.
Das hilft Initiativen zum Beispiel bei Bürokosten und anderen
„Overhead“-Aufwendungen, die nicht direkt zum geförderten Projekt
gehören, ohne die aber gar keine Projekte zustande kämen. Und
schließlich wird künftig der vorgezogene Maßnahmenbeginn bei Förderungen
von bis zu 10.000 Euro automatisch gewährt. Das bedeutet, dass im Fall
der Bewilligung auch Kosten erstattet werden, die vor der Bewilligung
entstanden sind. Bisher musste das eigens beantragt werden.
Die
Pressemitteilung und die Allgemeine Richtlinie für die Förderung von
Kunst und Kultur in Hessen gibt es angehängt als PDF.