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Hessen Film and Media Academy (hFMA)
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    Weniger Bürokratie für Aktive in der Kultur auf dem Weg zur Förderung durch das Land

    Mit einer neuen Richtlinie vereinfacht Hessen den Zugang für Kreative, Initiativen und Vereine zu Fördergeld des Landes. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst greift damit Anregungen aus dem Beteiligungsprozess zum im Februar beschlossenen Masterplan Kultur auf.
    Die neue Kulturförderrichtlinie gilt ab sofort und erleichtert vor allem für Förderungen von bis zu 10.000 Euro...

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    Mit einer neuen Richtlinie vereinfacht Hessen den Zugang für Kreative, Initiativen und Vereine zu Fördergeld des Landes. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst greift damit Anregungen aus dem Beteiligungsprozess zum im Februar beschlossenen Masterplan Kultur auf.

    Die neue Kulturförderrichtlinie gilt ab sofort und erleichtert vor allem für Förderungen von bis zu 10.000 Euro Antragstellung, Förderbedingungen und Nachweisverfahren.

    „Gerade kleine Kulturinitiativen und individuelle Künstlerinnen und Künstler tun sich oft schwer damit, Fördergeld vom Land zu beantragen: Sie wollen kreativ sein und Kunst auf die Beine stellen – Antragsformulare empfinden sie als lästige Hürde. Zugleich müssen wir als Land selbstverständlich darauf achten, dass wir sorgfältig mit Steuergeld umgehen und die Mittel auch ihren Zweck erfüllen. Die neue Richtlinie stellt das weiterhin sicher, wird aber den Aufwand für die Geförderten beträchtlich verringern“, erklärte Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Vor allem im Bereich der Förderungen unter 10.000 Euro legen wir die bürokratischen Hürden deutlich niedriger. Damit setzen wir Anregungen um, die viele aus der Kulturszene in den Beteiligungsformaten zum Masterplan vorgetragen haben. Ich danke dem Finanzministerium und dem Hessischen Rechnungshof für die konstruktive Zusammenarbeit.“

    Die neue Richtlinie gilt für alle Sparten der Kulturförderung, zusammen mit den jeweiligen spezifischen Regeln etwa für Literatur- oder Musikförderung.

    Sie vereinfacht unter anderem den so genannten Verwendungsnachweis: Bisher müssen Geförderte nach Abschluss eines Projekts in der Regel eine detaillierte Liste aller Einnahmen und Ausgaben samt aller Belege vorlegen, um nachzuweisen, dass sie das Landesgeld sachgerecht verwendet haben. Künftig wird bis zu einer Fördersumme von 10.000 Euro ein „vereinfachter Verwendungsnachweis“ ausreichen, der die Einnahmen und Ausgaben summarisch entsprechend dem bewilligten Finanzierungsplan darstellt. Erst ab 10.000 Euro ist die Liste der Einzelposten nötig, und auch dann sind keine Belege einzureichen. Sie können aber – ähnlich wie bei der Einkommensteuer – stichprobenhaft angefordert werden.

    Eine erweiterte Festbetragsfinanzierung nimmt Druck von den Antragstellenden: Statt wie seit rund 30 Jahren für Förderbeträge bis zu 5.000 Euro ist sie künftig bis 10.000 Euro möglich. Das bedeutet eine konkret in der Höhe festgelegte Förderung. Auch falls das Projekt mehr Einnahmen verzeichnet als geplant oder sich kostengünstiger realisieren lässt, wird keine Rückzahlung nötig. Ebenfalls bis zu einer Förderung von 10.000 Euro gibt es künftig ein automatisiertes Auszahlungsverfahren: Geld fließt innerhalb von zwei Wochen nach Bestandskraft der Bewilligung. Damit entfällt auch die bisherige Pflicht, dass die Antragstellenden nachweisen müssen, dass sie Eigen- und Fremdmittel zuerst verbraucht haben. Das entlastet die Geförderten ebenso wie die Landesverwaltung.

    Eine weitere Verbesserung ist, dass ehrenamtliche Tätigkeiten als kalkulatorische Kosten in die Projektkalkulation aufgenommen werden dürfen. Das erhöht nicht die Förderung, aber es erleichtert es den Geförderten, den nötigen Eigenanteil bei der Finanzierung zu erbringen. Auch können Antragstellende künftig bis zu 5 Prozent (maximal 10.000 Euro) der zuwendungsfähigen Ausgaben als Sachkostenpauschale erhalten. Das hilft Initiativen zum Beispiel bei Bürokosten und anderen „Overhead“-Aufwendungen, die nicht direkt zum geförderten Projekt gehören, ohne die aber gar keine Projekte zustande kämen. Und schließlich wird künftig der vorgezogene Maßnahmenbeginn bei Förderungen von bis zu 10.000 Euro automatisch gewährt. Das bedeutet, dass im Fall der Bewilligung auch Kosten erstattet werden, die vor der Bewilligung entstanden sind. Bisher musste das eigens beantragt werden.

    Die Pressemitteilung und die Allgemeine Richtlinie für die Förderung von Kunst und Kultur in Hessen gibt es angehängt als PDF.

    Downloads

    Conference, Vortrag

    6. Kreativwirtschaftstag


    Die Anmeldung zum 6. Kreativwirtschaftstag am 26. Mai ist geöffnet. Unter dem Claim "Yes, we are open!" bietet die Konferenz in diesem Jahr zahlreiche Möglichkeiten, Cross und Open Innovation zu erleben. Denn: In der interdisziplinären Zusammenarbeit von Kreativschaffenden mit anderen Wirtschaftsbranchen können neue Prozesse, Services, Produkte und Geschäftsmodelle entstehen.
    Der...

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    Die Anmeldung zum 6. Kreativwirtschaftstag am 26. Mai ist geöffnet. Unter dem Claim "Yes, we are open!" bietet die Konferenz in diesem Jahr zahlreiche Möglichkeiten, Cross und Open Innovation zu erleben. Denn: In der interdisziplinären Zusammenarbeit von Kreativschaffenden mit anderen Wirtschaftsbranchen können neue Prozesse, Services, Produkte und Geschäftsmodelle entstehen.

    Der Kreativwirtschaftstag ist eine Veranstaltung der Geschäftsstelle Kreativwirtschaft Hessen im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums. Er richtet sich an etablierte Unternehmen ebenso wie den kreativen Nachwuchs. Die Teilnahme ist kostenfrei.

    Alle Informationen gibt es auf der Webseite


    Neuer staatlicher Ausbildungsberuf: Gestalter für immersive Medien


    Der Gestalter für immersive Medien wird voraussichtlich ab 1. August 2023 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz. Es handelt sich um den ersten Ausbildungsberuf für die Bereiche AR, VR und MR.
    Gestalter für immersive Medien/Gestalterinnen für immersive Medien arbeiten in AR-, VR-, und XR-Unternehmen, bei Medienunternehmen mit digitalen Schwerpunkten, Film- und...

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    Der Gestalter für immersive Medien wird voraussichtlich ab 1. August 2023 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz. Es handelt sich um den ersten Ausbildungsberuf für die Bereiche AR, VR und MR.

    Gestalter für immersive Medien/Gestalterinnen für immersive Medien arbeiten in AR-, VR-, und XR-Unternehmen, bei Medienunternehmen mit digitalen Schwerpunkten, Film- und TV-Produktionsbetrieben und im Rundfunk, Marketing- und Kommunikationsagenturen, Innovations- und Marketingabteilungen von Unternehmen sowie IT- und Entwicklungsabteilungen in Produktionsbetrieben.

    Der Ausbildungsberuf wird ein Monoberuf, d. h. verfügt über keine Spezialisierungen wie Fachrichtungen oder Schwerpunkte. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Die Ausbildung kann entsprechend den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes verkürzt oder verlängert werden.

    Die Auszubildenden erlernen innerhalb der drei Ausbildungsjahre unter anderem 3D-Modeling, 3D-Animation, Shading, Texturing und 3D-Audio. Die Entwicklung der Produkte erfolgt dabei durch Spiel-Engines wie Unity oder Unreal. Weitere Lerninhalte sind die Kundenberatung und das Projektmanagement. Die Fachkräfte arbeiten dabei in Teams mit Programmierern und 3D-Artits zusammen. Sie erstellen eigenverantwortlich Bild- und Tonaufnahmen für die Produktion und unterstützten die Präsentation und Demonstration von Lösungen bei Kunden. Experten bewerten das Ergebnis als eine „sehr runde Sache“[8] und stellen die Effizienz und gute Zusammenarbeit aller Beteiligten heraus.

    Mehr Informationen gibt es auf der Webseite.


    Event, Vortrag

    Lectures im Sommersemester 2023 an der Städelschule

    Jedes Semester veranstaltet die Städelschule eine Vortragsreihe mit Künstler*innen, Architekt*innen, Kurator*innen, Kritiker*innen und Autor*innen, die gemeinsam von der Künstlerischen Koordination, der Fakultät und mitwirkenden Studierenden ausgewählt und organisiert wird. Die Studierenden Amanda Assaley, Rand Elarabi und Jil Gieleßen waren maßgeblich in die Gestaltung des Vortragsprogramms...

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    Jedes Semester veranstaltet die Städelschule eine Vortragsreihe mit Künstler*innen, Architekt*innen, Kurator*innen, Kritiker*innen und Autor*innen, die gemeinsam von der Künstlerischen Koordination, der Fakultät und mitwirkenden Studierenden ausgewählt und organisiert wird. Die Studierenden Amanda Assaley, Rand Elarabi und Jil Gieleßen waren maßgeblich in die Gestaltung des Vortragsprogramms involviert und haben das Poster gestaltet.

    Termine:

    • 02.05.  Grada Kilomba, eine Kooperation mit der Fundação Bienal de São Paulo, moderiert von Caro Tüngler und Blaykyi Kenyah
    • 08.05.  Filmvorführung von When There is No More Music to Write von Éric Baudelaire
    • 09.05.  Éric Baudelaire   
    • 16.05.  Tarek Lakhrissi   
    • 30.05.  Lap-See Lam   
    • 01.06.  Thomas Hirschhorn und Vittoria Martini (Donnerstagabend um 19 Uhr in der Aula)
    • 06.06.  Willem de Rooij   
    • 13.06.  Jacqui Davies   
    • 20.06.  Slavs & Tatars   
    • 27.06.  Lynn Rother   
    • 28.06.  Filmvorführung eines Films von Manthia Diawara, mit anschließendem Gespräch zwischen dem Künstler und Monika Szewczyk. (Mittwochabend um 20:15 im DFF – Deutsches Filminstitut & Museum)
    • 04.07.  Hoor Al Qasimi

    Alle Lectures sind umsonst und finden, wenn nicht anders gekennzeichnet, Dienstagabends in der Aula der Dürertraße 10 um 19:00 statt. Weitere Informationen zu den einzelnen Gäst*innen sind zeitnah zu den Vorträgen in dem Kalender auf der Webseite zu finden.

    Ein wachsendes Archiv zu allen Vortragenden und Plakaten der Studierenden der letzten zwanzig Jahre ist hier zu finden. In dem Videoarchiv der Städelschule gibt es eine Auswahl von Vorträgen aus den letzten Semestern.


    Außerdem gibt es Neues aus der Fakultät:

    Die Fakultät der Städelschule wird im Sommersemester 2023 durch die Gastprofessor*innen Eric Baudelaire und Slavs and Tatars für Bildende Kunst, Francisco Camacho Herrera, Vera Mey und Ruth Noack für Kunstgeschichte und Curatorial Studies ergänzt. Omar Kasmani, der im vergangenen Wintersemester als Gastautor tätig war, wird Gastprofessor und Sandra Havlicek wird das Produktionsstudio als Lehrende in der 3D-Druck-Werkstatt unterstützen. Niklas Maak bleibt als Gastprofessor Teil der Fakultät, ebenso Monika Szewczyk als Forschungsstipendiatin. Mehr Informationen zu den neuen Mitgliedern der Fakultät gibt es hier.