Die Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes soll unter anderem
die Qualität im Studium weiter verbessern helfen, die Strategiefähigkeit
der Hochschulen und ihre Potenzial zur Gewinnung exzellenter Köpfe
stärken und die Partizipation innerhalb der Hochschule sowie die
Transparenz erweitern. Diese Hauptziele des Entwurfs, der sich derzeit
in der Regierungsanhörung befindet, hob Wissenschaftsministerin Angela
Dorn bei seiner Vorstellung in einer Online-Pressekonferenz am Dienstag
hervor.
„...unser Ziel ist ein zeitgemäßes Gesetz, das den
Entwicklungen und Ansprüchen Rechnung trägt, aber auf dem bisherigen
Fundament klar aufbaut.“, so Ministerin Dorn.
Um die
Lehrqualität zu verbessern und so den Studienerfolg besser zu sichern,
sollen unter anderem hochschuldidaktische Fähigkeiten eine stärkere
Rolle spielen, auch in Berufungsverfahren. Auch eine regelmäßige
Evaluierung der Lehre unter Beteiligung der Studierenden wird
vorgesehen. Außerdem wird mit dem Gesetz eine neue Personalkategorie
geschaffen, die „Hochschuldozentur“.
Alle Studiengänge sollen
möglichst so gestaltet sein, dass sie auch in Teilzeit studiert werden
können, und zudem sollen besondere Teilzeitstudiengänge eingerichtet
werden. Auch digitale Lehr- und Lernformate sowie Prüfungsformen werden
im Hochschulgesetz verankert.
Damit die Hochschulen flexibler
werden, können sie künftig leichter die so genannte
Experimentierklausel nutzen und eigene Governance-Regeln treffen, wenn
es der Strategiefähigkeit und Profilbildung dient. Außerdem soll der
Berufungsprozess schneller und schlanker werden. Um Partizipation und
Dialog innerhalb der Hochschule zu erweitern, werden unter anderem die
Studienkommissionen gestärkt.
Die vollständige Pressemitteilung gibt es angehängt als PDF. Der Gesetzestext ist auf der Website zu finden.