Das Kulturamt der Stadt Frankfurt bietet 2026 erstmalig eine Projektförderung für Filmproduktionen an.
Ziel der Förderung ist es, Frankfurt als Filmstandort zu stärken und insbesondere Nachwuchsfilmschaffende bei der Realisierung ihrer Projekte zu unterstützen. Gefördert werden Vorhaben von Filmschaffenden am Beginn ihrer künstlerischen Laufbahn, Absolvent:innen und Studierenden sowie von Quereinsteiger:innen. Besonderes Augenmerk liegt auf originellen Stoffen, neuen Perspektiven und mutigen filmischen Ansätzen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Nachwuchsfilmschaffende am Beginn ihrer künstlerischen Laufbahn. Dazu zählen insbesondere:
- Absolvent:innen und Studierende von Filmhochschulen und anderen Hochschulen
- Quereinsteiger:innen
Entscheidend für die Förderung ist die künstlerische Qualität des eingereichten Projekts. Antragstellende müssen nicht in Frankfurt am Main ansässig sein.
Was wird gefördert?
- fiktionale Filmprojekte
- dokumentarische Filmprojekte
- animierte Filmprojekte
- experimentelle Filmprojekte
- Kurz-, Mittel- oder Langfilme
Voraussetzungen für die Förderung
- erkennbarer inhaltlicher Frankfurt-Bezug
- wesentliche Teile des Projekts werden in Frankfurt am Main gedreht
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderberechtigt sind Drehbuch- und Treatmententwicklungen, Filmvorführungen oder Projekte ohne Bezug zu Stadt Frankfurt. Außerdem aus der Förderung ausgeschlossen sind Werbe- und Imagefilme, Musikvideos, Auftragsproduktionen und Social-Media-Formate.
Fristende: 30.9.2026
Alle Informationen gibt es auf der Webseite.